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22. Januar 2019 Kommentar

„keine-vorwerk-vertretung.de“ verletzt die Marke „Vorwerk“

Domainrecht Ordner
Urteil des BGH vom 28.06.2018, Az.: I ZR 236/16

Wird eine Marke innerhalb einer Domain erwähnt, wandelt der Domaininhaber auf einem schmalen Grat zwischen erlaubter Abgrenzung und unzulässiger Markennutzung. Die Domain „keine-vorwerk-vertretung“ verletzt Rechte des Inhabers der Marke „Vorwerk“. Trotz der inhaltlichen Distanzierung soll hier eine gedankliche Verknüpfung zur geschützten Wort-Bild-Marke entstehen. Nach jahrelangem Rechtsstreit stützte der Bundesgerichtshof diese Auffassung des Oberlandesgerichts aus Köln. Ein Unterlassungsanspruch gegen den Domaininhaber wurde jedoch verneint - zumindest vorerst.

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