Inhalte mit dem Schlagwort „Wertersatzanspruch“

02. Juni 2021

Widerrufsrecht bei einem Partnervermittlungsvertrag

Mann und Frau sitzen auf einer Couch mit Herzen auf den Köpfen
Pressemitteilung Nr. 092/2021 des BGH zum Urteil vom 06.05.2021, Az.: III ZR 169/20

Ist in einem Partnervermittlungsvertrag als Hauptleistung die Erstellung von Partnervorschlägen genannt, so könne der Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen werden, obwohl der Kundin schon einige Vorschläge zugesandt wurden. Dies gelte auch, wenn die Klägerin auf ihr Kündigungsrecht ausdrücklich verzichtet hat und die Partnervermittlungsagentur sofort mit ihrer Arbeit beginnt, wodurch die Kundin ihr Widerrufsrecht verliert. Denn Hauptleistung sei nicht die Erstellung des Depots mit Partnervorschlägen, sondern vielmehr die Zusendung dieser Vorschläge mit Namen und Kontaktdaten. Der Wertersatzanspruch der Agentur für die bereits erbrachte Leistung bestimmt sich zeitanteilig nach der Vertragslaufzeit und nicht nach der Anzahl der Vorschläge, insofern sei auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzugreifen.

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20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

Online-Partnervermittlung - rotes Herz auf Laptop
Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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28. Dezember 2016

Warenprüfung in Form einer vorübergehenden Ingebrauchnahme kann Wertersatzanspruch begründen

Automechaniker in einer Werkstatt repariert ein Fahrzeug
Urteil des BGH vom 12.10.2016, Az.: VIII ZR 55/15

Der Verbraucher, der im Fernabsatz einen Katalysator gekauft, diesen anschließend in sein Kraftfahrzeug eingebaut und mit diesem eine (kurze) Probefahrt durchgeführt hat, schuldet im Falle des Widerrufs dem Verkäufer Ersatz für die Verschlechterung, die dadurch an dem Katalysator eingetreten ist. Solche Maßnahmen gehen über die in § 357 Abs. 3 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung vorgesehene Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der Sache hinaus, denn diese Vorschrift soll den Verbraucher nicht gegenüber einem Käufer im stationären Handel begünstigen, sondern nur einen Ausgleich dafür schaffen, dass ihm die im stationären Handel zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten entgangen sind (Fortführung von Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23).

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18. Oktober 2016

Wertersatz bei Widerruf einer zumindest vorübergehend in Gebrauch genommenen Sache

Automechaniker in einer Autowerkstatt kontrolliert Abgasanlage
Pressemitteilung Nr. 179/2016 des BGH zum Urteil vom 12.10.2016, Az.: VIII ZR 55/15

Erwirbt ein Kunde im Onlinehandel ein Produkt, so ist es ihm gestattet, dieses nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern grundsätzlich auch auf seine Eigenschaften und ihre Funktionsweise hin zu prüfen. Damit sollen die ihm entgangenen Kenntnismöglichkeiten im Vergleich zum Erwerb im stationären Handel kompensiert werden. Eine solche Prüfmöglichkeit beinhaltet allerdings keine Ingebrauchnahme etwa eines Katalysators. Bei einem solchen Produkt, das notwendigerweise einen Einbau erfordert, hat der Kunde im Ladengeschäft freilich ebenso wenig die Möglichkeit, diesen einzubauen, womit der Einbau verbunden mit einer Probefahrt über den zulässigen Prüfungsumfang hinausgeht und der Verbraucher infolgedessen Wertersatz für die bei der Sache eingetretenen Verschlechterung zu leisten hat.

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