Befüllen eines Wasserbettes zieht keine Wertersatzpflicht nach sich
Urteil des BGH vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09
Inzwischen liegt das Urteil zum "Wasserbett-Fall" im Volltext mit amtlichem Leitsatz vor.
Hier zum Artikel der Pressemitteilung des BGH.