Inhalte mit dem Schlagwort „Wertgrenze“

06. März 2018

Ärzte und Apotheker dürfen nur 1-Euro-Geschenke annehmen

Lächelnde Apothekerin mit rotem Gutschein in der Hand
Pressemitteilung des OLG Stuttgart zum Urteil vom 22.02.2018, Az.: 2 U 39/17

Das Verbot der Entgegennnahme von Werbegeschenken nach § 7 HWG (Heilmittelwerbegesetz) gilt auch für Ärzte und Apotheker. Da stets davon auszugehen ist, dass man sich für Zuwendungen erkenntlich zeigt, Ärzte sowie Apotheker bei der Verschreibung von Arzneimitteln durch Werbegeschenke jedoch nicht unsachlich beeinflusst werden sollen, sind auch gegenüber diesen Berufsgruppen lediglich Geschenke von bis zu einem Euro zulässig. Werden hingegen von Pharmaunternehmen Koffer mit Erkältungsarznei im Wert von 27,47 € an Apotheker versandt, stellt dies einen Verstoß gegen diese Vorschrift dar.

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18. April 2016

Korrektur des Streitwerts im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde

Geldscheine sind in Form eines Fragezeichens angeordnet
Beschluss des BGH vom 25.02.2016, Az.: I ZR 115/15

Haben das Land- und das Berufungsgericht den Streitwert eines Verfahrens auf 16.700 € festgelegt und hat der Kläger dies nicht beanstandet, so kann er im Rahmen seiner Nichtzulassungsbeschwerde keine Einwände mehr gegen die Festsetzung erheben. Dies gilt insbesondere dann, wenn er sich im Wertfestsetzungsverfahren zunächst für einen niedrigeren Streitwert ausgesprochen hatte und die Korrektur des Werts dazu führen soll, die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten.

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