Schadensersatz für zeitweise Nichtnutzbarkeit einer Marke
Eine vorübergehende Nichtnutzbarkeit einer Marke, durch welche diese einen Wertminderung erleidet, muss als Schaden ersetzt werden. Für die Schadensberechnung ist der Verkehrswert der Marke zu Beginn der Nichtnutzbarkeit abzüglich des Wertes am Ende dieses Zeitraums maßgeblich.