Inhalte mit dem Schlagwort „Werturteil“

05. Mai 2015 Top-Urteil

Anspruch auf Löschung einer negativen Bewertung auf eBay

roter Daumen nach unten
Urteil des OLG München vom 28.10.2014, Az.: 18 U 1022/14 Pre

Ein Verkäufer der Online-Plattform eBay kann im Falle einer negativen und objektiv unwahren eBay-Bewertung die Zustimmung des Käufers zur Löschung der Äußerung verlangen. Zwar ist die negative Bewertung eines Produktes als Werturteil von dem Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 I GG umfasst; stützt sich eine solche Bewertung jedoch auf nachweislich unwahre Tatsachen, so dass die Bewertung mit dieser zusammen „steht und fällt“, überwiegt in diesem Fall das Schutzbedürfnis des allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verkäufers, wonach dieser nicht nur die Zustimmung zur Löschung der unwahren Tatsachenbehauptung sondern auch des damit verbundenen Werturteils verlangen kann.

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22. April 2015

Scoring kann rechtswidrigen Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen

Schriftzug "Bonität" auf Taschenrechner, der auf Geld liegt
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.04.2015, Az.: 24 U 82/14

Die Bewertung eines Unternehmens durch eine Ratingagentur muss gemäß § 28 b BDSG auf nachweisbar erheblichen Daten auf Grundlage eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens beruhen. Die Agentur muss sich beim Scoring also auf eine ausreichende Tatsachengrundlage stützen und so eine sachliche Basis für ihr Scoring schaffen. Tut sie dies nicht, so greift die Bewertung rechtswidrig in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Unternehmens ein.

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30. Dezember 2014

Keine Rücknahme einer negativen eBay-Bewertung

Urteil des LG Bonn vom 24.06.2014, Az.: 8 S 23/13

Ein Anspruch auf Rücknahme oder Korrektur einer negativen eBay-Bewertung besteht nicht, wenn es sich bei der Bewertung im Kern um eine Tatsachenbehauptung handelt und der Nachweis der Unwahrheit dieser Tatsachenbehauptung nicht erbracht wurde. Eine Pflicht des Käufers zur Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer vor Einstellen einer Bewertung folgt weder aus den AGB der Internetplattform eBay noch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben.

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09. Mai 2012

Negative Zahnarzt-Bewertung muss gelöscht werden

Pressemitteilung Nr. 9/12 des LG Nünberg-Fürth zum Urteil vom 08.05.2012, Az.: 11 O 2608/12 Der Betreiber eines Bewertungsportals für Zahnärzte wurde im Rahmen der Störerhaftung zur Löschung eines negativen anonymen Beitrags verurteilt. Der Portalbetreiber weigerte sich eine negative Bewertung zu löschen, nachdem der betroffene Zahnarzt diesen darauf hingewiesen hat, dass die in Rede stehende Behandlung gar nicht stattgefunden hat. Der Provider hätte die Beanstandung genauer prüfen müssen und vom Bewertertenden einen Nachweis für die tatsächliche Durchführung der Behandlung verlangen müssen.
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08. November 2010

„Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz“ keine Alleinstellungsbehauptung

Urteil des LG Hamburg vom 24.08.2010, Az.: 416 O 108/10

Die Bewerbung eines Mobiltelefons mit dem Werbeslogan "Wer das Beste will, entscheidet sich nicht für irgendein Netz" ist weder auf das Mobiltelefon bezogen, noch auf das Mobilfunknetz eine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung. Der Verbraucher erkennt vielmehr, dass es sich hier um ein reines Werturteil handelt, hinter dem kein nachprüfbarer Tatsachenkern steckt.
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08. Dezember 2009

Das „unsaubere Geschäft“ – Zur Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen

Urteil des BGH vom 22.09.2009, Az.: VI ZR 19/08

Im September verkündete der VI. Zivilsenat des BGH ein Urteil zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen im Rahmen eines Fernsehinterviews. Vorliegend ging es um den Aktionär eines Großunternehmens, der im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden diesen einer "unsauberen Arbeitsweise" bezichtigt und gemutmaßt hatte, dass er zu diesem Schritt gedrängt worden sei. Wir veröffentlichten diesbezüglich bereits die Pressemitteilung Nr. 191/2009. Nun liegt uns auch das Urteil im Volltext vor.
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25. November 2009

Datenklau und Schmuddelsuchmaschine – Grenzen der Meinungsäußerung

Urteil des LG Berlin vom 30.06.2009, Az.: 27 O 69/09 Äußert jemand auf Internetplattformen gegenüber Usern oder Plattformbetreibern Werturteile bzw. unwahre Tatsachenbehauptungen, steht dem Betroffenen ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Äußerungen zu. Wird beispielsweise von einem User unzutreffend behauptet, ein Plattformbetreiber führe eine "Schmuddel-Suchmaschine" und begehe "Datenklau", verletzen diese Äußerungen das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des Suchmaschinenbetreibers. Um den Gehalt und die Qualität der Aussage zu ermittlen, ist nicht auf den herausgehobenen Textausschnitt sondern den Kontext abzustellen und danach zu fragen, welcher Sinn sich dem dafür maßgeblichen Durchschnittsleser aufdrängt.
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