Inhalte mit dem Schlagwort „wesentliche Tatsachen“

04. Mai 2020

Auch bei Twitter müssen entlastende Umstände erwähnt werden

Twitter-Symbol vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 30.01.2020, Az.: 2-03 O 142/19

Eine Tatsachenbehauptung auf Twitter kann auch dann rechtswidrig sein, wenn es sich im Kern zwar um wahre Aussagen einer anderen Person handelt, der Verfasser es jedoch bewusst unterlässt, klarstellende und entlastende Äußerungen der betroffenen Person zu nennen. Im konkreten Fall hatte ein Journalist die Äußerung einer Politikerin gepostet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese bereits eine entlastende Stellungnahme bezüglich der ursprünglichen Äußerung abgegeben hatte. Dadurch könne beim Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen. Es entlaste den Journalisten auch nicht, dass ihm bei Twitter nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zugestanden hätte.

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