Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerb“

01. Juli 2004

AG Aichach – Intrum Justitia Inkasso GmbH konnte Vertrag nicht nachweisen

Urteil des AG Aichach vom 01.07.2004, Az.: 2 C 0198/04 Das AG Aichach entschied in einem eigenen Rechtsstreit zu unseren Gunsten gegen die Klägerpartei Intrum Justitia Inkasso GmbH. Diese machte aus abgetretenem Recht eine Forderung gegen unsere Mandantin wegen angeblicher Telekommunikationsleistungen geltend. Unsere Mandantin habe im Oktober 2002 angeblich 0190er Rufnummern in Höhe von 733,73 € angewählt. Als Beweis wurde ein verkürzter Einzelverbindungsnachweis angeführt. Wir gingen jedoch davon aus, das kein Vertragsschluss vorlag, da unsere Mandantin die Nummern nicht angewählt hat und sich keiner Abgabe einer Willenserklärung bewusst war. Das AG Aichach hat unsere Argumentation insoweit bestätigt, als dass es der Intrum Justitia Inkasso GmbH nicht gelungen ist, den Nachweis eines Vertragsschlusses zu erbringen. Die Klage wurde daher zu unseren Gunsten abgewiesen. 
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10. Januar 2003

Leere Geschäftsräume bei der Tele Hansa GmbH

Im Klageverfahren gegen die Tele Hansa GmbH erhielten wir folgende Auskunft des Amtsgerichts Augsburg: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hild, es wird Ihnen mitgeteilt, dass die Klage nicht zugestellt werden konnte. Die Postsendung kam zurück mit folgendem Postvermerk: Büroräume stehen leer. " Wir hatten uns zuvor direkt bei einem Mitarbeiter der Firma erkundigt, wie die genaue Anschrift lautet. Auch beim Gewerberegister der Stadt Hamburg ist die Tele Hansa GmbH nicht gemeldet. Über die Polizei in Hamburg ist es uns gelungen, die neue Anschrift der Tele Hansa GmbH zu ermitteln und wir hoffen, dass die Klage nun zugestellt werden kann.
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01. Januar 2003

Hild gegen Tele Hansa GmbH

Die Masche der Tele Hansa GmbH ist nicht neu, aber besonders dreist: Wählt man sich über eine normale Handy-Nummer ein, erhält der Anrufer über diesen Anruf eine Rechnung über 39 €. Ein Mandant unserer Kanzlei musste diese Erfahrung machen und wandte sich mit dem Fall an uns. Wir prüften dies nach und wählten ebenfalls besagte Handy-Nummer. Nach einigen Ansagen mit erotischen Inhalten, beendeten wir den Anruf in dem Glauben lediglich eine normale Handy-Nummer gewählt zu haben. Zu keiner Zeit wurden wir auf mögliche Kosten noch auf die Höhe derselben hingewiesen. Eine halbe Stunde später wurden wir von einem Mitarbeiter der Tele Hansa GmbH kontaktiert und um unsere Adresse gebeten. Es wurde uns versichert, dass der Anruf "völlig kostenfrei" gewesen sei und man lediglich zu statistischen Zwecken die Adresse benötige. Da uns der Ausgang der Sache interessierte, gaben wir unsere Anschrift bereitwillig an. Eine Woche später bekamen auch wir eine Rechnung über 39 € zugesandt. Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass dieser Rechnung kein vertragliches Verhältnis zugrunde liegt, da wir lediglich eine Mobilfunknummer angewählt haben und diese nur zu den normalen Handy-Tarifen abrechenbar ist. Daher reichten wir Klage beim Amtsgericht Augsburg gegen die Tele Hansa GmbH ein. Es handelt sich hier um eine negative Feststellungsklage. Mit dieser soll festgestellt werden, dass der Tele Hansa GmbH keine Ansprüche gegen die Kanzlei Hild zustehen. Zusätzlich stellten wir eine Anzeige bei der Kripo Augsburg wegen versuchtem Betrug. Der an sich geringe Streitwert ist für die Klage nicht ausschlaggebend gewesen. Nachdem sich immer mehr Mandanten gemeldet haben, die auf diese Betrugsmasche entweder hereingefallen sind oder kurz davor waren, fühlten wir uns verpflichtet, zu handeln. Obsiegen wir in diesem Prozess, kann dies richtungsweisend auch für die Fälle unserer Mandanten gegen die Tele Hansa GmbH sein. Wir raten generell, solche dubiosen Rechnungen nicht zu bezahlen und sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, falls die fraglichen Firmen hartnäckig bleiben. Auf der Seite www.dialerschutz.de gibt es weitere ausführliche Informationen zu diesem Fall.
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