Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverbot“

22. November 2012

Wettbewerbsabreden bei Vertreterverträgen

Urteil des BGH vom 25.10.2012, Az.: VII ZR 56/11 a) § 90a HGB findet auf Wettbewerbsabreden Anwendung, die nach der formellen Beendigung des Handelsvertretervertrags vereinbart werden, wenn sich die Parteien über wesentliche Elemente der Wettbewerbsabrede schon während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages geeinigt haben (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 5. Dezember 1968 - VII ZR 102/66, BGHZ 51, 184). b) Sieht das Wettbewerbsverbot eine Überschreitung der in § 90a Abs. 1 Satz 2 HGB genannten zeitlichen, örtlichen und/oder gegenständlichen Grenzen vor, so ist es nicht insgesamt unwirksam, sondern nur im Umfang der Überschreitung.
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26. Oktober 2012

Verletzung des Wettbewerbsverbots durch Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses

Pressemitteilung des BAG vom 17.10.2012, Az.: 10 AZR 809/11 Wird ein Arbeitnehmer unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt und beginnt er während dieser Zeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Mitbewerber, kann dies einen Anspruch des alten Arbeitgebers auf Herausgabe des Lohns begründen, welcher während der Freistellung beim neuen Arbeitgeber erwirtschaftet wurde. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Geltendmachung der Vergütungsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber gegen Treu und Glauben verstößt.
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04. Januar 2010

Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile

Urteil des BGH vom 23.06.2009, Az.: KZR 58/07

Wettbewerbsverbote können nach Auffassung des Kartellsenats des BGH dann wirksam in Gesellschaftverträge aufgenommen werden, wenn diese notwendig sind, um das im Übrigen kartellneutrale Unternehmen zu schützen. Das Verbot war im vorliegenden Fall daraufhin gerichtet, dass das Unternehmen vor einer Aushöhlung von innen geschützt werden sollte. Der entsprechende Satzungsbestandteil fällt dann nicht unter § 1 GWB.
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13. Mai 2009

Unlauter Anmelder?

Beschluss des BPatG vom 28.04.2009, Az.: 32 W (pat) 77/07

Ein Markenanmelder ist nicht allein durch sein Wissen, dass ein anderer die Zeichen ohne formalen Kennzeichenschutz verwendet, unlauter. Eine Störung des Besitzstandes kann nur dann vorliegen, wenn ein prioritätsälteres Unternehmenskennzeichen durch typische Gründungsaktivitäten und deren nachgewiesene Fortführung entstanden ist. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Wettbewerbsverbots des Anmelders und der erfolgten Markenanmeldung ist nicht ausreichend.

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27. März 2009

Karenzentschädigungen in AGB

Urteil des LAG Hamm vom 25.11.2008, Az.: 14 SaGa 41/08 Auf Wettbewerbsverbote, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Arbeitsvertrages enthalten sind, findet die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB Anwendung. Deshalb kann die formularmäßig formulierte Zusage einer Karenzentschädigung, die auch als Zusage einer niedrigeren als der gesetzlichen Karenzentschädigung verstanden werden kann, zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots führen (...)
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