Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverhältnis“

12. September 2014

Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln nach der Health-Claims-Verordnung

Urteil des LG Düsseldorf vom 28.08.2014, Az.: 14c O 138/13

Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) ist gegenüber dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) vorrangig zu beachten, da in der HCVO der Wille zur abschließenden Regelung im Sinne einer Vollharmonisierung zum Ausdruck kommt. Insofern sind gesundheitsbezogene Angaben dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht in der Verordnung explizit aufgenommen wurden. Die Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit der Angabe "Ginkgo + B-Vitamine + Cholin - B-Vitamine und Zink für Gehirn, Nerven und Konzentration und Gedächtnis" ist zulässig, wenn durch die Gestaltung der Umverpackung dem Verbraucher deutlich gemacht wird, dass die beworbene Wirkung lediglich von verschiedenen B-Vitaminen und Zink ausgeht und gerade nicht von Inhaltsstoffen des Ginkgo-Baumes.

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12. September 2014

Das Führen akademischer Ehrengrade aus dem Ausland ohne Angabe der verleihenden Stelle ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Stuttgart vom 18.03.2014, Az.: 12 U 193/13

Wer als Anwalt einen ausländischen Ehrentitel führt, ohne genaue Angaben darüber zu machen, von welcher Stelle dieser verliehen wurde, der ruft einen Irrtum über seine wissenschaftliche Qualifikation hervor und handelt wettbewerbswidrig. Dies ergibt sich daraus, dass ein akademischer Titel beim angesprochenen Verkehrskreis besonderes Vertrauen in die intellektuellen und beruflichen Fähigkeiten seines Träger hervorruft. Die unzulässige Titelverwendung ist daher geeignet, die Interessen der Mitbewerber zu beeinträchtigen. Zwischen Anwälten besteht auch dann ein Wettbewerbsverhältnis, wenn sie in verschiedenen Fachbereichen tätig sind, da unabhängig von der Spezialisierung eine Dienstleistung im Rechtsbereich angeboten wird.

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09. September 2014

Unterlassungsanspruch auch bei stillgelegtem Online-Shop

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 03.07.2014, Az.: 6 U 240/13

Auch gegen den Inhaber eines vorübergehend nicht betriebenen Online-Shops besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch. Wird ein Online-Shop zeitweilig nicht betrieben, weil der Inhaber nicht mehr lieferfähig ist, jedoch an neuen Produkten arbeitet, so gelten die wettbewerbsrechtlichen Pflichten des Inhabers weiter. Die Wiederholungsgefahr für begangene Wettbewerbsverstöße entfällt nur durch eine endgültige, nicht mehr aufhebbare Einstellung des Online-Shops. Für die Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist ein Wettbewerbsverhältnis zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung nicht erforderlich.

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03. September 2014

Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Verkauf von neuen Computern und gebrauchten Computern

Urteil des LG Coburg vom 09.03.2006, Az.: 1 HK O 95/05

1. Ein Händler, der lediglich gebrauchte Computer und solche 2. oder 3. Wahl anbietet und ein anderer Händler, der sowohl Neuware als auch Retourenware anbietet, stehen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zueinander.

2. Die fehlende Angabe der Telefonnummer und E-Mail Adresse stellt auch bei eBay einen Rechtsverstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung dar.

3. Eine Widerrufsbelehrung, wonach eine Rückabwicklung eines Vertrags nur mit der Original-Verpackung möglich sei, stellt eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Regelung dar.

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01. August 2014

Irreführende Werbung eines Webdesigners

Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.06.2014, Az.: I-20 U 66/13

Wirbt ein Webdesigner und Webhoster mit unternehmenseigenen Servern in einem eigenen Rechenzentrum, obwohl er selbst nicht der Betreiber dieses Rechenzentrums ist, so sind die Werbeaussagen irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die angesprochenen Verkehrskreise gehen in diesem Fall davon aus, dass ihre Daten den unmittelbaren Zugriffsbereich ihres Vertragspartners nicht verlassen.

Für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses genügt bereits der ernsthafte Versuch des Absatzes gleichartiger Dienstleistungen, ein Absatzerfolg ist nicht erforderlich.

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25. April 2013

Werbung mit mehrdeutigen „Statt“-Preisen irreführend

Urteil des OLG Hamm vom 24.01.2013, Az.: 4 U 186/12 Wirbt ein Restpostenhändler mit durchgestrichenen „Statt“-Preisen, ohne Klarstellung des Vergleichspreises, liegt hierin aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten vor. Diese Preisgestaltung sei ohne Klarstellung des zugrundeliegenden Bezugspreises für einen durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher intransparent, so dass die Gefahr bestünde, dass die beanstandete Werbung in einem den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendem Sinne aufgefasst wird.
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11. Februar 2013

Impressumspflicht gilt auch für gewerbsmäßigen Facebook-Auftritt

Kommentar zum Urteil des LG Regensburg vom 31.01.2013, Az.: 1 HK O 1884/12

Auch ein gewerbsmäßiger Internet-Auftritt auf Facebook muss ein ordnungsgemäßes Impressum vorweisen. Dabei stellt ein nicht vorhandenes bzw. unvollständig angegebenes Impressum einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Eine relativ hohe Anzahl von nahezu gleichlautenden Abmahnungen lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich hierbei um rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen handelt, wenn einerseits eine geringe Kostenerstattung gefordert wird und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit zwischen der Abmahn- sowie der gewerblichen Tätigkeit gewahrt ist.
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07. November 2012

Schleichwerbung – getarnt in einem Wikipedia-Eintrag – ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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30. August 2012

Bundesweiter gewerblicher Goldankauf erscheint lebensfremd

Urteil des OLG Celle vom 02.08.2012, Az.: 13 U 4/12 Im Rahmen der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen muss der Kläger darlegen und unter Beweis stellen, dass tatsächlich zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Allein das Vorhalten eines Internetauftritts, auf dem damit geworben wird, dass man bundesweit tätig ist - hier Ankauf von Gold über dem Postweg -, reicht für das Bestehen eines konkretes Wettbewerbsverhältnisses zu einem allein regional tätigen Gewerbetreibenden noch nicht aus.
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19. März 2012

Anwalt ist nicht gleich Anwalt!

Urteil des LG München I vom 06.09.2011, Az.: 33 O 10509/11 Wer unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" Schriftstücke verschickt, obwohl dieser in Wirklichkeit nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, handelt wettbewerbswidrig. Der angebliche "Rechtsanwalt" wird für die tatsächlichen Rechtsanwälte zumindest zum potentiellen Wettbewerber auf demselben Markt.
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