Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverstoß“

30. September 2015

Telekommunikationsanbieter dürfen Kunden nicht über Wechsel-Bedingungen täuschen

Sim-Karten-Fächer blau, weiß, rot
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2015, Az.: I-2 U 4/15

Möchte ein Kunde seinen Telekommunikationsanbieter wechseln, so kann der bestehende Vertrag auch im Rahmen eines vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Portierungsformulars, welches der künftige Anbieter an den bisherigen übermittelt, gekündigt werden. Kontaktiert der bisherige Anbieter daraufhin den Kunden und vermittelt ihm wahrheitswidrig, dass nur er selbst eine Kündigung des Vertrages vornehmen könne und dokumentiert in dem Gespräch einen auf dieser Aussage beruhenden Widerruf der bereits erfolgten Kündigung, so handelt dieser in wettbewerbswidriger Weise. Ein solches Vorgehen stellt insbesondere dann eine Täuschung des Kunden dar, wenn dieser weiter verdeutlicht, an seinem Vorhaben - den Anbieter zu wechseln - festhalten zu wollen.

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18. September 2015

Keine täterschaftliche Haftung wenn Handelnder nicht Adressat der Markenverhaltensregel ist

Ärztin im Wartezimmer mit Patienten
Urteil des BGH vom 12.03.2015, Az.: I ZR 84/14

a) Die in § 11 Abs.1 Satz 1 ApoG geregelten Tatbestände, die Kooperationen zwischen Inhabern von Erlaubnissen nach § 1 Abs.2, §14 Abs.1, § 16 oder § 17 ApoG und dem Personal von Apotheken einerseits und Ärzten verbieten, sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr.11 UWG, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen der Verbraucher und Mitbewerber spürbar zu beeinträchtigen.

b) An der Rechtsprechung, wonach eine täterschaftliche Haftung desjenigen ausscheidet, der nicht selbst Adressat der dem Unlauterkeitsvorwurf nach § 4 Nr.11 UWG zugrundeliegenden Norm ist, und daher insoweit allein eine Teilnehmerhaftung in Betracht kommt, wird auch nach der Aufgabe der Störerhaftung im Wettbewerbsrecht festgehalten.

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10. September 2015

Zur Kerngleichheit irreführender Werbungen für Arzneimittel

weiße runde Tabletten und gelbe mit kleinen Kügelchen gefüllte Weichkapseln auf weißem Untergrund
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.04.2015, Az.: 3 W 32/15

Das Urteil beschäftigt der Frage, ob gegen eine erneute Werbemaßnahme bezüglich eines Arzneimittels, die lediglich eine geänderte Version einer bereits aufgrund eines erwirkten Unterlassungstitels verbotenen Werbemaßnahme darstellt , ein neues auf Unterlassung gerichtetes Verfahren zulässig ist oder einem solchen das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Letzteres ist der Fall, wenn es sich bei der geänderten Version um eine kerngleiche Werbung handelt. Insoweit ist zu prüfen, ob die neuerlichen Werbung und die darin enthaltenen, weiteren Angaben in ihrer konkreten Ausgestaltung zu einer Fehlvorstellung führen und damit eine Irreführung, also einen Wettbewerbsverstoß, darstellt. Ist dies der Fall und ist insoweit auch ein Verstoß gegen ein bereits verhängtes Verbot festzustellen, liegt Kerngleichheit vor. Es ist dann allein ein Ordnungsmittelverfahren zulässig.

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01. September 2015

Marketplace-Händler ist verantwortlich für irreführende UVP-Angaben von Amazon

Im Bildschrim eines Laptops ist ein weißer Einkaufswagen.
Urteil des OLG Köln vom 24.04.2015, Az.: 6 U 175/14

Ein Angebot mit einer zum Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültigen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) stellt eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Erfolgt diese Irreführung im Rahmen des Amazon Marketplace, bei dem sich der Händler Angaben von Amazon zu Eigen macht, so haftet dieser für eine fehlerhafte Preisangabe durch Amazon. Eine Haftung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass nur Amazon selbst diese Angaben ändern kann, denn dem Anbieter obliegt eine Kontrollpflicht hinsichtlich der für sein Angebot angezeigten Produktinformationen und deren Rechtmäßigkeit, die ihn insbesondere dann trifft, wenn er bereits von einer fehlerhaften Angabe Kenntnis erlangt hat und auch Monate später keinen Versuch zur Beseitigung der unrichtigen Angaben unternommen hat.

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31. August 2015

Klebefähnchen an Kopfhörern stellen keine dauerhafte Kennzeichnung dar

weiße Kopfhörer vor weißem Hintergrund
Urteil des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZR 224/13

a) Die Bestimmung des § 7 Satz 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezweckt.

b) Das in § 7 Satz 1 ElektroG geregelte Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung steht jedenfalls seit 13. August 2012 mit dem Unionsrecht in Einklang.

c) Die Kennzeichnung eines Elektro- oder Elektronikgeräts ist als dauerhaft im Sinne von § 7 Satz 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist.

d) Mehrere Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen können als ein einziger Verstoß zu werten sein, wenn sie gleichartig sind, unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und der Handelnde sein Verhalten als wettbewerbskonform angesehen hat (im Anschluss an BGHZ 146, 318, 329 ff. Trainingsvertrag).

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21. August 2015

Wettbewerbswidrige Werbeaussage für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms

Kleiner Junge auf einer Liege beim Physiotherapeuten
Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015; Az.: I-20 U 160/14

Die Werbung eines Physiotherapeuten für eine manuelle Therapie zur Behandlung des sog. KISS bzw. KIDD-Syndroms im Kindes- und Jugendalter ist zu untersagen. Grund dafür ist, dass die Bewerbung fachliche auf die Gesundheit bezogene Aussagen enthält, die jedoch mangels wissenschaftlicher Feststellung irreführend sind.

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20. August 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Creditsafe hat keinen Anspruch auf Freigabe von creditsafe.de

Eine illustrierte Hand klickt auf die Domain-Endung ".de" in weißer Schrift auf grauem Hintergrund
Kommentar zum Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Benutzt ein Dritter den eigenen Namen als Internetdomain, so können dem Rechteinhaber an dem Begriff insbesondere namens- und kennzeichenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung und Freigabe der Domain zustehen. Dass dies nicht immer so ist, zeigt ein aktueller Fall: wie das hanseatische Oberlandesgericht nun entschied, können solche Ansprüche im Einzelfall mal an kleinen Details scheitern.

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06. August 2015

Inhaltliche Anforderungen an Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung

Der Schriftzug Abmahnung befindet sich unterhalb eines 'Achtung'-Schildes, das man auch im Straßenverkehr vorfindet
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 16.03.2015, Az.: 1 W 7/15

Eine Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens muss die Verletzungshandlung so konkret bezeichnen, dass der Abgemahnt weiß, was ihm in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorgeworfen wird und die Möglichkeit hat, den Sachverhalt zu prüfen, zu klären und die erforderlichen Schlussfolgerungen zu ziehen. Dies setzt neben der Angabe der Verletzungshandlung auch die genaue Angabe voraus, wo und wann sich die gerügte Verletzung ereignet hat, erfordert jedoch nicht den Namen des getäuschten Verbrauchers.

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31. Juli 2015

Bezeichnung „Creditsafe“ hinreichend unterscheidungskräftig

Bunte Schilder mit Domainendungen
Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Das Firmenschlagwort "Creditsafe" bzw. "creditsafe" verfügt über hinreichende Unterscheidungskraft und unterliegt daher dem Namensschutz nach § 12 BGB, auch wenn die Unterscheidungskraft aufgrund ihres deutlich beschreibenden Gehalts als unterdurchschnittlich anzusehen ist. Die Registrierung eines solchen Domainnamens, der zum Zeitpunkt der Anmeldung in keinerlei Rechte eingreift, stellt eine eigentumsfähige, geschützte Position dar und genießt das Prioritätsrecht, sodass gegen diesen zu einem späteren Zeitpunkt nicht wegen unrechtmäßiger Namensanmaßung vorgegangen werden darf.

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