Inhalte mit dem Schlagwort „Wettbewerbsverstoß“

14. Juni 2016

Haftungsausschluss für Informationen im Online-Shop ist wettbewerbswidrig

Drei Würfel mit der Aufschrift "AGB" liegen unter einer Lupe auf Papier.
Urteil des LG Arnsberg vom 03.09.2015, AZ.: 8 O 63/15

Die Verwendung der Klausel „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ eines Online-Shops ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig, da hierbei die Gefahr besteht, dass unzulässig Garantien ausgeschlossen oder von Beschaffenheitsvereinbarungen abgewichen wird.

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10. Juni 2016

„Augenabteilung am St. G“ – Irreführende Werbung einer Augenarztpraxis

Schild_Augenarzt
Urteil des LG Münster vom 20.11.2015, Az.: 023 O 55/15

Das Werben einer Augenarztpraxis mit dem Schriftzug „Augenabteilung am St. G“ ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn die Praxis institutionell nicht zum Krankenhaus gehört. Durch die Bezeichnung „Abteilung“ wird nicht nur der Eindruck erweckt, dass sich die Praxis örtlich in der Nähe befinde, sondern auch, dass sie zu dieser größeren Einheit gehöre und die in diesen Räumen betriebene ärztliche Tätigkeit in einer Abteilung des „G“s als Aufbauorganisation erfolge.

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02. Juni 2016

Küchenwerbung ohne Herstellerangabe und Typenbezeichnung der Elektrogeräte unzulässig

Küche in grau
Urteil des LG Potsdam vom 09.03.2016, Az.: 52 O 115/15

Bei einer Küchen-Werbung in einem Prospekt ist es notwendig, sowohl den Hersteller als auch die Typenbezeichnung der abgebildeten Elektrogeräte anzugeben. Denn die Funktionalität und Qualität wird nicht nur anhand des Korpus der Küche an sich, sondern ebenso anhand der Elektrogeräte, mit denen diese ausgestattet ist, beurteilt. Deshalb stellen diese Angaben wesentliche Merkmale des angebotenen Produkts dar, welche dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürfen.

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30. Mai 2016

Schlecht lesbares Impressum stellt Wettbewerbsverstoß dar

Wörterbucheintrag Impressum
Urteil vom LG Dortmund vom 16.03.2016, Az.: 10 O 81/51

Der Herausgeber einer Werbebroschüre verstößt gemäß § 5 a UWG auch dann gegen seine Informationspflicht zur Identität des Unternehmens, wenn das erforderliche Impressum zwar auf dem Flyer vorhanden, jedoch durch die Art der Gestaltung für den durchschnittlichen Verbraucher nicht oder nur erschwert lesbar ist. Die Wahrnehmbarkeit dieser Angaben wird bereits dadurch beeinträchtigt, dass diese hochkant zum übrigen Text gedruckt sind. Befindet sich das Impressum zusätzlich an einer, für den Verbraucher unerwartbaren Position am äußersten Seitenrand und wird auch durch die Farbgestaltung keine Aufmerksamkeit erregt (hier: weiße Schrift auf hellblauem Hintergrund), so liegt in der Regel ein zu unterlassender Wettbewerbsverstoß vor.

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23. Mai 2016

Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung mit UVP-Preis

Rote UVP-Taste auf einer weißen Tastatur.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2016, Az.: 6 U 94/14

Wird in einer Werbung mit einem durchgestrichenen UVP-Preis geworben ist dies irreführend, sofern der so bezeichnete Preis vom Anbieter selbst festgelegt worden ist und nicht vom Hersteller oder einem anderen Vorlieferanten stammt.

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