Inhalte mit dem Schlagwort „wettbewerbswidrig“

16. April 2009

Buchgeschenk vom Standesamt

Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 106/06 Es ist für sich genommen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, dass sich ein Standesamt gegenüber einem Verlag verpflichtet, allen Heiratswilligen bei Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung ein von dem Verlag herausgegebenes, durch Werbung finanziertes Kochbuch zu übergeben.
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19. März 2009

Grabmalwerbung nach Todesfall

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29.01.2009, Az.: 6 U 90/08 Es stellt eine unzulässige belästigende Werbung (§ 7 UWG) dar, wenn ein Unternehmen das mit Grabmalen handelt, kurz nach einem Todesfall gegenüber den Angehörigen schriftlich auf seine Angebote hinweist. Nach Ablauf von zwei Wochen seit dem Todesfall ist die Versendung entsprechender Werbeschreiben - soweit sie sachlich gehalten sind - dagegen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.
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18. März 2009

Werbung als „Ärztlicher Notdienst“

Urteil des LG Bochum vom 30.12.2008, Az.: 13 O 126/08

Wird mit dem Zusatz "Ärztlicher Notdienst" für eine Arztpraxis geworben, ist dies nicht deshalb wettbewerbswidrig, weil der konkrete Arzt nicht 24 Stunden verfügbar ist. Der angesprochene Patientenkreis geht von einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit gerade nicht aus, sodass fragliche Werbung nicht irreführend ist.
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17. März 2009

Werbung mit noch nicht erteiltem Patentschutz wettbewerbswidrig

Urteil des LG Düsseldorf vom 31.07.2008, Az.: 4b O 210/07 Solange lediglich eine (offengelegte) Anmeldung eines Patents vorliegt, darf nicht mit dem Hinweis auf ein bereits erteiltes Patent geworben werden. In Fällen (offengelegter) Patentanmeldungen muss vielmehr in geeigneter Weise zum Ausdruck kommen, dass noch kein Patentschutz erteilt wurde. Wirbt ein Unternehmen trotzdem mit bereits erteiltem Patent handelt dieses im Sinne von § 5 UWG irreführend.
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27. Februar 2009

„Der schnellste DSL Anbieter bundesweit!“

Urteil des LG Köln vom 25.09.2008, Az.: 84 O 15/08 Die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, dass es den den schnellsten DSL-Anschluss im Bundesgebiet anbiete, ist gemäß §§ 3, 5, 8 UWG unlauter, da sie für den allgemeinen Verbraucher irreführend ist.
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