Inhalte mit dem Schlagwort „wettbewerbswidrige Werbung“

25. Juni 2020

Darf mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ geworben werden?

best price stamp on white background
Urteil des LG Köln vom 22.04.2020, Az.: 84 O 76/19

Mit dieser Frage setzten sich kürzlich die Richter des LG Köln auseinander. Das beklagte Versicherungsvergleichsportal suggeriere durch eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“, eine vollumfängliche Analyse der Marktlage um das günstigste Angebot zu finden, so die Richter. Tatsächlich würden jedoch nur Teile des Marktes in den Vergleich einbezogen. Hierdurch wird nur in 80 Prozent der Fälle die günstigste Versicherung angezeigt. Das bei den Verbrauchern durch die Garantie erweckte Verständnis, entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Verhältnissen und sei nach § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG als irreführend einzustufen, urteilte das Gericht.

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18. Februar 2019

Hersteller muss auch bei Werbung für „No-Name“-Elektrohaushaltsgeräte genannt werden

Kühlschrank und Elektroherd vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Dortmund vom 24.10.2018, Az.: 10 O 15/18

Ein Möbelhändler muss in einem Werbeprospekt, mit dem er unter anderem auch Elektrohaushaltsgeräte wie beispielsweise Kühlschränke bewirbt, den Hersteller der jeweiligen Geräte angeben. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei den beworbenen Geräten um sogenannten „No-Name“-Produkte handelt. Die Angabe des Herstellers sei genauso wie die Mitteilung der Typenbezeichnung ein wesentliches Merkmal der Elektrohaushaltsgeräte. Die Herstellernennung sei erforderlich, um dem Verbraucher einen Vergleich zwischen den Geräten unterschiedlicher Hersteller zu ermöglichen und ihm zumindest einen Anhaltspunkt zur Einschätzung des jeweiligen Preis-/Leistungsverhältnis zu geben.

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03. September 2018

Bewerbung der Wirkung eines Arzneimittels als „antiviral“ lediglich aufgrund in-vitro-Untersuchungen ist unzulässig

graues Paragraphenzeichen steht auf viele bunten Pillen und Kapseln
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 17.08.2018, Az.: 3-10 O 22/18

Die Werbeaussage „zeigt im Labor antivirale Eigenschaften“ ist wettbewerbswidrig gemäß § 3a Satz 2 HWG, wenn das Arzneimittel mit der Bezeichnung als „antiviral“ einen Anwendungsbereich bewirbt, für welchen es nicht zugelassen ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Arzneimittel keineswegs die Viren bekämpfende Wirkung besitzt, sondern lediglich die Symptome der Krankheit therapiert. Ferner ist es auch unzulässig, die Wirkung eines Arzneimittels nur aufgrund in-vitro-Untersuchungen zu bewerben. Vielmehr muss die klinische Relevanz für den Menschen, das heißt, der Beweis, dass das Arzneimittel ebenso bei Menschen und nicht nur im Labor wirkt, festgestellt und nachgewiesen sein.

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14. August 2017

Zum Produktrückruf ausgelieferter und mit wettbewerbswidriger Werbung versehener Ware

blaues Buch mit der Aufschrift Wettbewerbsrecht und einem Paragrafenzeichen in gold
Urteil des BGH vom 04.05.2017, Az.: I ZR 208/15

a) Der Vorbehaltskäufer bei einem Eigentumsvorbehalt ist nicht Erfüllungsgehilfe des Vorbehaltsverkäufers bei der Einhaltung einer auf einem Vertragsstrafeversprechen beruhenden Unterlassungspflicht.

b) Die Verpflichtung des Unterlassungsschuldners, bereits ausgelieferte und mit wettbewerbswidriger Werbung versehene Produkte zurückzurufen, setzt nicht voraus, dass ihm gegen seine Abnehmer rechtlich durchsetzbare Ansprüche auf Unterlassung der Weiterveräußerung oder auf Rückgabe dieser Produkte zustehen. Er ist verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren auf Dritte einzuwirken, soweit dies zur Beseitigung eines fortdauernden Störungszustands erforderlich ist.

c) Entschließt sich der zum Rückruf bereits ausgelieferter Ware verpflichtete Unterlassungsschuldner aufgrund einer einheitlichen, rechtlich allerdings unzutreffenden Überlegung, von einem Rückruf abzusehen, liegt bei einer wertenden Betrachtungsweise nur ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung vor.

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04. Februar 2015

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen durch anerkannte wissenschaftliche Nachweise belegt werden

Unter einem Mikroskop liegen zwei Tabletten.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.11.2014, Az.: 12 O 474/13

Wird für ein Nahrungsergänzungsmittel mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben, so muss in wissenschaftlich anerkannter Weise ein Nachweis darüber erbracht werden, dass die Substanz, auf die sich die gesundheitsbezogene Aussage bezieht, tatsächlich die behaupteten ernährungsbezogenen oder physiologischen Wirkungen auf die Gesundheit hat. Die Beweisführung über den Nachweis der Wirkung obliegt dabei dem Verwender der Werbeaussagen. Wird hierfür nachträglich ein Sachverständiger eingeschaltet, so können dessen Nachweise jedoch nicht auf den Zeitpunkt der getroffenen Werbeaussagen zurückwirken.

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02. Februar 2015

Bachblüten dürfen nicht gesundheitsbezogen beworben werden

Weißes Schälchen mit Blumen steht neben einem braunen Medikament.
Urteil des OLG Hamm vom 07.10.2014, Az.: 4 U 138/13

Die gesundheitsbezogene Werbung für Bachblüten ist unzulässig, da sie gegen die Vorgaben der HCVO verstößt. Werbeaussagen wie "werden gerne in emotional aufregenden Situationen verwendet" und "Bachblüten können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen" zielen auf das seelische Gleichgewicht ab, welches neben dem gesundheitsbezogenen Wohlbefinden ebenfalls unter den Gesundheitsbegriff der HCVO fällt. Da der Werbung jedoch keine der zugelassenen, speziell gesundheitsbezogenen Angaben aus der Liste der HCVO beigefügt wurde, ist sie wettbewerbswidrig.

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05. November 2014

Runes of Magic – Wettbewerbswidrige Werbung an Kinder in Online-Rollenspielen

Urteil des BGH vom 18.09.2014, Az.: I ZR 34/12

Werbung, die Kinder im Rahmen eines Online-Rollenspiels zum Erwerb von kostenpflichtigen virtuellen Spielgegenständen auffordert, ist nicht zulässig. Die Werbung “Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'” spreche Kinder direkt an, in dem es in kindertypischer Sprache verfasst wurde und ist deshalb wettbewerbswidrig.

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07. November 2013

Autohaus haftet für unlautere Werbung des Mitarbeiters auf seiner Facebookseite

Urteil des LG Freiburg vom 04.11.2013, Az.: 12 O 83/13 Wirbt ein Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebookseite mit einem Kraftfahrzeug und damit angeführter Telefonnummer des Unternehmens, so handelt es sich jedenfalls dann nicht um eine private Tätigkeit, wenn es dabei in erster Linie um die Förderung des Warenabsatzes geht. Dem geschäftlichen Charakter steht auch nicht entgegen, dass es sich bei den Adressaten lediglich um Freunde des Mitarbeiters handelt, weil die Seite nicht für jedermann zugänglich ist.
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06. Mai 2011

Unlautere Auslands-Werbung für das Verfahren der Eizellspende

Urteil des LG Berlin vom 25.11.2008, Az.: 15 O 146/08 Wird im Rahmen von Werbung für das in einigen Ländern zugelassene Verfahren der Eizellenspende der Hinweis erteilt, deutsche Ärzte würden hierfür vorbereitende Untersuchungen durchführen, ist dies wettbewerbswidrig. Im Embryonenschutzgesetz ist die Eizellspende vom deutschen Gesetzgeber als sittenwidrig eingestuft. Der Hinweis auf vorbereitende Untersuchungen unter Beteiligung deutscher Ärzte macht das Angebot damit werbender ausländischer Ärzte attraktiver und fördert somit ihren Geschäftserfolg in sittenwidriger Weise.
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15. April 2009

Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen Microsoft

Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 08.04.2009 Microsoft muss ein Bußgeld in Höhe von 9 Mio. € zahlen. Das Bundeskartellamt sah in der masiven Bewerbung des "Office Home & Student 2007" und der finanziellen Unterstützung von Einzelhändlern eine verbotene Verhaltensabstimmung im Sinne von § 1 GWB.
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