Inhalte mit dem Schlagwort „„Wetten aufs Wetter““

11. Juli 2014

Werbeaktion „Wetten aufs Wetter“ ist kein öffentliches Glücksspiel

Pressemitteilung Nr. 47/2014 des BVerwG vom 09.07.2014, Az.: 8 C 7.13

Die geplante Werbeaktion eines Möbelhauses, dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten, wenn es an einem bestimmten Tag zu einer festgesetzten Uhrzeit und an einem bestimmten Ort regnet, ist kein unzulässiges Glücksspiel. Der gezahlte Kaufpreis stellt kein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance dar, da er für den Erwerb der Ware entrichtet wird und der Kunde die Ware unabhängig von dem Gewinnspiel ohne Verlustrisiko behalten kann. Da die Preise während des Aktionszeitraums nicht erhöht werden, wird auch kein "verdecktes" Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance verlangt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a