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04. März 2010

„Angeblicher Jackpot-Gewinn“ verursacht Streit

Urteil des LG Hamburg vom 8.12.2009, Az.: 325 O 366/09

Eine über einen Mitbewerber veröffentlichte, im Kern unrichtige Pressemitteilung muss von diesem nicht hingenommen werden. Obwohl nachweislich an einen Teilnehmer eines Online- Wettanbieters ein Gewinn in Höhe von  31,7 Millionen Euro ausbezahlt wurde, vermeldete eine staatliche Lotterie-Gesellschaft, die Ausschüttung sei lediglich als PR-Gag zu werten.
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