Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Installation von Wettterminals
Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 18.01.2011, Az.: 1 MB 29/10
Werden Wettterminals in Spielhallen installiert ändert sich die Kunden-/ Zielgruppe, sodass diese Abweichung eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung zur Folge hat. Begründet wird es dahingehend, dass Kunden welche an Live-Wetten teilnehmen sich so lange in der Spielhalle aufhalten wie es für sie interessante Live-Sportereignisse gibt, auf die gewettet werden kann. Für Kunden welche hingegen "Token"- oder Geldgeräte nutzen, spielt dies keine Rolle.