Inhalte mit dem Schlagwort „Widerruf“

15. Dezember 2017

Meinungsäußerung vs. Rufschädigung

Chafing dishes auf einem Buffet
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.08.2017, Az.: 16 U 255/16

Ein Facebook-Post, der einen Boykottaufruf dahingehend enthält, einen bestimmten Caterer zu meiden, stellt grundsätzlich einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB dar. Es fehlt jedoch an der Rechtswidrigkeit, wenn die Schutzinteressen des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegen. Äußerungen wie „das Essen habe nicht geschmeckt“ oder die Gesamtleistung sei eine „Vollkatastrophe“ gewesen, sind - gerade wenn der Wahrheitsgehalt dieser Behauptungen unstrittig ist - von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher zulässig, da die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten wird.

Weiterlesen
06. November 2017

Wertersatz nach Widerruf von Partnervermittlungsvertrag

Herztaste auf Tastatur
Urteil des OLG Hamburg vom 02.03.2017, Az.: 3 U 122/14

Auch bei online abgeschlossenen Partnervermittlungsverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei rechtzeitig ausgeübtem Widerruf kann sich der Verbraucher gegenüber der Partnervermittlungsbörse jedoch wertersatzpflichtig machen. Bei der Berechnung eines solchen Wertersatzes muss berücksichtig werden, dass neben der Vermittlung einer garantierten Anzahl von Kontakten üblicherweise auch die weitere zeitbezogene Nutzung der Online-Plattform zentrales Element des Vertrags ist. Gleichwohl muss der Wertersatz nicht zwingend zeitanteilig berechnet werden, sondern kann auch darüber hinausgehen, wenn über die Vermittlung von Kontakten zusätzliche werthaltige Leistungen erbracht werden, wie beispielsweise die Erstellung eines individuellen Persönlichkeitsgutachtens.

Weiterlesen
23. März 2017

Ein innerhalb der Widerrufsfrist zurückgesendetes Buch unterliegt der Buchpreisbindung

Bücherstapel mit einem aufgeschlagenen Buch auf Holz
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 25.11.2016, Az.: 4 HK O 6816/16

Grundsätzlich dürfen nach dem Prinzip der Buchpreisbindung neue Bücher nur zum gebundenen Ladenpreis verkauft werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem gebrauchte Bücher. Ein Buch ist gebraucht, wenn es bereits einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen hat, indem es durch den Verkauf an einen Letztabnehmer in den privaten Gebrauch gelangt ist. Darunter fallen jedoch keine Bücher, die innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist zurückgesendet werden.

Weiterlesen
06. Februar 2017 Top-Urteil

Per E-Mail geschlossene Maklerverträge fallen unter das Fernabsatzrecht

Vertragsschluss mit Handschlag über Hausmodell
Urteil des BGH vom 07.07.2016, Az.: I ZR 30/15

a) Übermittelt der Immobilienmakler einem Kaufinteressenten ein Exposé, das ein eindeutiges Provisionsverlangen enthält, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags. Dieses Angebot nimmt der Kaufinteressent bereits an, wenn er den Makler um die Vereinbarung eines Besichtigungstermins bittet. Der Vertragsschluss erfolgt in einem derartigen Fall nicht erst, wenn der Kaufinteressent den Besichtigungstermin mit dem Makler wahrnimmt.

b) Ist die Übersendung des Exposés per E-Mail erfolgt und hat der Kaufinteressent den Besichtigungstermin fernmündlich vereinbart, ist der Maklervertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen. Für auf diese Weise zustande gekommene Maklerverträge bestand nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB aF ein Widerrufsrecht nach den Regelungen des Fernabsatzrechts, wenn der Vertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems abgeschlossen wurde.

c) Ein Immobilienmakler nutzt ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem, wenn er auf einem Onlinemarktplatz (hier: "ImmobilienScout24") von ihm vertriebene Immobilien bewirbt, den Kontakt zu seinen Kunden auf elektronischem oder telefonischem Weg herstellt und der Vertrag in dieser Weise zustande kommt. Es kommt nicht darauf an, dass die Durchführung eines solchen Maklervertrags nicht auf elektronischem Wege erfolgt.

d) Das Widerrufsrecht bei vor dem 13. Juni 2014 im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Maklerverträgen erlischt mit Ablauf des 27. Juni 2015, wenn der Makler den Verbraucher über das Widerrufsrecht nicht belehrt hat.

e) Hat der Makler den Verbraucher nicht darauf hingewiesen, dass er nach einem erklärten Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen zu leisten habe, steht ihm hierfür kein Wertersatzanspruch gemäß § 312e Abs. 2 BGB aF zu.

Weiterlesen
28. Dezember 2016

Warenprüfung in Form einer vorübergehenden Ingebrauchnahme kann Wertersatzanspruch begründen

Automechaniker in einer Werkstatt repariert ein Fahrzeug
Urteil des BGH vom 12.10.2016, Az.: VIII ZR 55/15

Der Verbraucher, der im Fernabsatz einen Katalysator gekauft, diesen anschließend in sein Kraftfahrzeug eingebaut und mit diesem eine (kurze) Probefahrt durchgeführt hat, schuldet im Falle des Widerrufs dem Verkäufer Ersatz für die Verschlechterung, die dadurch an dem Katalysator eingetreten ist. Solche Maßnahmen gehen über die in § 357 Abs. 3 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung vorgesehene Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise der Sache hinaus, denn diese Vorschrift soll den Verbraucher nicht gegenüber einem Käufer im stationären Handel begünstigen, sondern nur einen Ausgleich dafür schaffen, dass ihm die im stationären Handel zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten entgangen sind (Fortführung von Senatsurteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 337/09, BGHZ 187, 268 Rn. 23).

Weiterlesen
19. Dezember 2016

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts auch bei Abonnementverträgen

Das Wort "Widerrufsrecht" im Gesetztestext blau markiert
Urteil des OLG München vom 30.06.2016, Az.: 6 U 732/16

Der Anwendungsbereich des § 356 V BGB, wonach das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten mit Ausführung des Vertrages noch vor Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist erlischt, umfasst neben der punktuellen Lieferung eines konkreten Dateninhalts, auch sogenannte Abonnementverträge, wobei die Bereitstellung der diverser Digitalinhalte mittels eines Onlineportals über einen längeren Zeitraum erfolgt. Die Anwendbarkeit ergibt sich dabei aus der Auslegung der entsprechenden Rechtsnorm, wonach der Begriff der „Lieferung“ einzig im Sinne eines Verschaffens der Verfügungsmacht, unabhängig von der Dauer der Zugriffsmöglichkeit, aufzufassen ist.

Weiterlesen
05. Dezember 2016

Auch per E-Mail geschlossene Immobilienmaklerverträge sind Fernabsatzverträge

Vertragsabschluss Immobilie mit Händedruck
Pressemitteilung Nr. 114/2016 des BGH zu den Urteilen vom 07.07.2016, Az.: I ZR 30/15, I ZR 68/15

Äußert ein Verbraucher aufgrund eines in einem Internetportal angebotenen Hausgrundstücks sein Interesse und wird ihm daraufhin per E-Mail ein Exposé des Grundstücks mit Hinweis auf die Maklerprovision zugesandt, und erwirbt der Verbraucher die Immobilie, kommt der Maklervertrag als Fernabsatzgeschäft zustande. Das Widerrufsrecht war nicht gem. § 312d Abs. 3 BGB aF erloschen, da der Vertrag nicht von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt worden war, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, weil die Provision vor der Ausübung des Widerrufsrechts nicht bezahlt wurde. Es besteht auch kein Anspruch auf Wertersatz gem. § 312e Abs. 2 BGB aF, da der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge nicht hingewiesen worden ist.

Weiterlesen
18. Oktober 2016

Wertersatz bei Widerruf einer zumindest vorübergehend in Gebrauch genommenen Sache

Automechaniker in einer Autowerkstatt kontrolliert Abgasanlage
Pressemitteilung Nr. 179/2016 des BGH zum Urteil vom 12.10.2016, Az.: VIII ZR 55/15

Erwirbt ein Kunde im Onlinehandel ein Produkt, so ist es ihm gestattet, dieses nicht nur in Augenschein zu nehmen, sondern grundsätzlich auch auf seine Eigenschaften und ihre Funktionsweise hin zu prüfen. Damit sollen die ihm entgangenen Kenntnismöglichkeiten im Vergleich zum Erwerb im stationären Handel kompensiert werden. Eine solche Prüfmöglichkeit beinhaltet allerdings keine Ingebrauchnahme etwa eines Katalysators. Bei einem solchen Produkt, das notwendigerweise einen Einbau erfordert, hat der Kunde im Ladengeschäft freilich ebenso wenig die Möglichkeit, diesen einzubauen, womit der Einbau verbunden mit einer Probefahrt über den zulässigen Prüfungsumfang hinausgeht und der Verbraucher infolgedessen Wertersatz für die bei der Sache eingetretenen Verschlechterung zu leisten hat.

Weiterlesen
22. September 2016

Keine Abmahnkosten wegen Verstoß gegen Treu und Glauben

ein Blatt Papier welches in einer Schreibmaschine steckt und auf dem "Abmahnung" steht
Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.01.2016, Az.: I-20 U 52/15

Wer auf seiner Webseite darauf hinweist, dass er selbst nicht bereit sei, Anwaltskosten für Abmahnungen zu bezahlen, wenn er nicht vorher vom Mitbewerber kostenfrei auf den Rechtsverstoß hingewiesen wird, dem ist es – trotz Unwirksamkeit solcher Klauseln – nach Treu und Glauben verwehrt, selbst – ohne vorherigen Kontakt – anwaltliche Abmahnkosten geltend zu machen.

Der Unterlassungsgläubiger kann sich nicht auf eine von ihm zunächst im Rahmen einer Abmahnung vorgeschlagene, allgemein gehaltene Unterlassungserklärung berufen, wenn der Unterlassungsschuldner eine auf einzelne Punkte beschränkte Unterlassungserklärung abgibt.

Weiterlesen
03. August 2016

Voraussetzungen für zulässige vorformulierte Einwilligungserklärung in Telefonwerbung

schwarzer Füller auf einem Blatt mit Kontrollkästchen
PM des LG Berlin zum Urteil vom 14.06.2016, Az.: 16 O 446/15

Fordert eine Krankenkasse auf einem Werbeflyer den Betroffenen unter anderem dazu auf, in zukünftige Telefonwerbung einzuwilligen, so muss die vorformulierte Erklärung optisch hervorgehoben sein, der Flyer muss den genauen Zweck der Datennutzung bezeichnen, auf die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung hinweisen und die Folgen der Einwilligungsverweigerung aufzeigen. Wird diesen Anforderungen nicht genügt, so verstößt der Werbeflyer gegen § 67b SGB X, die Datenerhebung und Datennutzung ist damit unzulässig.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a