Inhalte mit dem Schlagwort „Widerruf“

05. Februar 2016

Keine Widerrufserklärung durch Nichtannahme der Ware

Schriftzug Widerrufsrecht, der im Gesetzt gelb markiert ist
Urteil des AG Dieburg vom 04.11.2015, Az.: 20 C 218/15 (21)

Die Verweigerung oder Nichtannahme der Ware durch den Verbraucher, stellt keine ausreichende fernabsatzrechtliche Widerrufserklärung dar. Im Rahmen von Fernabsatzverträgen beginnt die Widerrufsfrist bereits dann zu laufen, wenn der Käufer über die bestellte Ware tatsächlich verfügen und diese untersuchen kann. Hierbei ist jedoch nicht erforderlich, dass der Verbraucher die Sache physisch in den Händen hält.

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11. Juni 2015

Online-Maklervertrag kann widerrufen werden

Haus-Symbol, das für Immobilie stehen soll erscheint auf einem Screen. Mann in Anzug und Krawatte berührt dieses Symbol
Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.06.2014, Az.: I-7 U 37/13

Ein Maklervertrag der Online geschlossen wurde, unterliegt dem Fernabsatzrecht und kann vom Verbraucher widerrufen werden. Der Vertrag stellt einen Vertrag über eine Dienstleistung dar und ist kein vom Anwendungsbereich des Fernabsatzes ausgenommener Vertrag über die Veräußerung von Grundstücken.

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01. Juni 2015

Widerrufsbelehrung bedarf Angabe einer Telefonnummer

Schriftzug Widerrufsrecht, der im Gesetzt gelb markiert ist
Beschluss des OLG Hamm vom 03.03.2015, Az.: 4 U 171/14

Eine Widerrufsbelehrung wird den Anforderungen nach Art. 246a § 1 II S. 1 Nr. 1 und § 4 I EGBGB nur gerecht, wenn der Unternehmer seiner Informationspflicht insoweit nachkommt, dass er den Verbraucher in klarer und verständlicher Weise über sämtliche Umstände für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert.

Fehlt es der Widerrufsbelehrung an der Angabe einer vorhandenen Telefonnummer, so hat der Unternehmer seine Informationspflicht nicht ausreichend erfüllt, was einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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28. Mai 2015

Widerrufsbelehrung muss Telefonnummer enthalten

Ein Text der Widerrufsbelehrung wird durch eine Lupe genauer betrachtet.
Urteil des OLG Hamm vom 24.03.2015, Az.: I-4 U 30/15

Verfügt ein Unternehmen über eine geschäftlich genutzte Telefonnummer, so muss diese in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, unabhängig davon, ob für die Annahme telefonischer Widerrufserklärungen Mitarbeiter eingesetzt bzw. verfügbar sind.

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28. Mai 2015

Einwilligung in Veröffentlichung von Bildnissen des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen

Rotes Verbotsschild auf dem eine Kamera und ein Foto durchgestrichen sind
Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 11.12.2014, Az.: 8 AZR 1010/13

Die für die Veröffentlichung von Bildnissen eines Arbeitnehmers erforderliche Einwilligung nach § 22 KUG muss schriftlich erfolgen. Eine nach § 22 KUG zeitlich unbegrenzt erteilte Einwilligung erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn die Bilddateien reinen Illustrationszwecken dienen und keinen auf die individuelle Person Bezug nehmenden Inhalt transportieren. Ob eine solche Einwilligung nach dem Ausscheiden widerrufen werden kann, hängt von einer Abwägung im Einzelfall ab.

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04. Mai 2015

Individuelle Anfertigung nicht immer von Widerruf ausgeschlossen

roter Widerruf-Stempel-Abdruck auf weißem Hintergrund
Urteil des AG Dortmund vom 28.04.2015, Az.: 425 C 1013/15

Eine individuell hergestellte und über einen Online-Shop erworbene Sache kann nicht zwingend nach § 312g II Nr.1 BGB vom Widerruf ausgeschlossen werden. Hierfür ist entscheidend, dass dem Unternehmer kein, über die Rücknahme selbst hinausgehender, wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Ein solcher Nachteil liegt vor, wenn die Sache auf Wunsch des Verbrauchers so individualisiert ist, dass diese im Falle einer Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, womit eine Rücknahme nicht zumutbar erscheint. Wurde die individualisierte Sache (hier: Sitzgarnitur) in einer Kombination gefertigt, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nachgefragt wird, so kann nicht angenommen werden, dass ein erneuter Absatz seitens des Unternehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

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01. April 2015

Ausschluss des Widerrufsrechts bei Waren nach Kundenspezifikation

Beiges Zweisitzer-Sofa vor einem weißen Hintergrund.
Urteil des AG Siegburg vom 25.09.2014, Az.: 115 C 10/14

Eine Ware ist nach Kundenspezifikation individualisiert angefertigt und damit vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn dem Kunden bei Bestellung 100 verschiedene Kompositionsmöglichkeiten zur Verfügung standen und erkennbar war, dass die Ware speziell gefertigt wird. Dem Unternehmer ist eine Rücknahme solch individualisierter Waren unzumutbar, wenn ihm die vom Kunden veranlasste Anfertigung nicht ohne weiteres rückgängig machbar ist und für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist.

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04. November 2014

Formular mit verschiedenen Widerrufsbelehrungen ist zulässig

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.04.2014, Az.: 2 U 98/13

Das Gericht hatte über die Zulässigkeit einer Widerrufsbelehrung nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in Fassung vom 04. August 2011 zu entscheiden, das in Form eines Formulars gehalten war, das ein Ankreuzen verschiedener Belehrungstexte für verschiedene Vertragstypen vorgesehen hat. Es erachtete eine solche Belehrung für zulässig, wenn die grafische Gestaltung übersichtlich ist und die einzelnen Widerrufsbelehrungen deutlich voneinander getrennt sind. Für den Verbraucher muss leicht zu erkennen sein, welcher Belehrungstext sich auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht.

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02. Mai 2014

Um ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu haben muss ein Verbraucher als solcher erkennbar sein

Urteil des AG München vom 10.10.2013, Az.: 222 C 16325/13

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht im Onlinehandel haben Verbraucher nur, wenn sie erkennbar als solche Waren bestellen. Als Verbraucher erkennbar bestellt nicht, wer den Namen seiner Praxis sowie deren E-Mail Adresse als Kontaktinformation angibt. Eine abweichende Lieferadresse ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn daraus nicht erkennbar wird, ob es sich um eine weitere Praxis- oder eine Privatadresse handelt. Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.

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12. März 2014

Kein Schadensersatz für Höchstbietenden einer abgebrochenen eBay-Auktion

Urteil des LG Aurich vom 03.02.2014, Az.: 2 O 565/13

Bisher haben die Gerichte bei einem unbegründeten vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion regelmäßig einen Vertragsschluss bejaht. Das LG Aurich sieht dies jedoch anders und entschied, dass bei einem vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion kein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande komme. Das Gericht begründet dies im Wesentlichen damit, dass in einer eBay-Auktion jeder Verkäufer nur seinen Willen erklärt, mit dem Höchstbietenden nach Ablauf der vollständigen Auktionszeit zu kontrahieren. § 6 Nr. 6 der eBay-AGB, nach dem bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande kommt, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen, und auf den ein Vertragsschluss stets gestützt worden ist, sei unwirksam, da dieser eine vom wahren und erkennbaren Willen des Verkäufers abweichende Willenserklärung fingiere.

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