Inhalte mit dem Schlagwort „Widerruf“

12. Juli 2010

Verbraucher muss Hinsendekosten bei Widerruf nicht tragen

Pressemitteilung Nr. 139/2010 des BGH zum Urteil vom 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07  Der BGH entschied nunmehr erwartungsgemäß, dass der Käufer die Kosten der Hinsendung der Ware nicht zu tragen hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Auf Vorlagefrage des BGH entschied der EuGH, dass Art. 6 der Fernabsatzrichtlinie dahin auszulegen ist, dass dieser einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat.
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04. Mai 2010

Fehlender Hinweis auf die Gefahrtragung des Rückversands unerheblich

Beschluss des KG Berlin vom 16.11.2007, Az.: 5 w 341/07

Wird bei der Widerrufsbelehrung eines Fernabsatzvertrages nicht darauf hingewiesen, dass im Falle des Widerrufs die Ware auf Gefahr des Verkäufers zurückgesandt werden kann, so ist dies nicht unlauter, wenn zugleich die Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden ist. Dem Informationsbedürfnis des Käufers wird eine zusammenfassende, auf das Wesentliche konzentrierte Belehrung gerecht. Der vorliegend ausgelassene Hinweis beeinträchtigt nur unerheblich, so dass der Verstoß als Bagatelle zu bewerten ist.
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19. April 2010

Cellophanhülle keine Versiegelung

Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2010, Az.: 4 U 212/09

Unternehmer können beim Verkauf von Software im Fernabsatz das Widerrufsrecht des Verbrauchers für den Fall wirksam ausschließen, dass die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt werden. Lediglich das Öffnen der Cellophanhülle stellt jedoch nach Ansicht des OLG Hamm keine Entsiegelung dar, denn der Folie fehlt die dem Siegel typische Prüf- und Besinnungsfunktion. Vielmehr kann die Cellophanfolie auch anderen Zwecken wie etwa dem Schutz vor Verschmutzungen dienen.
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15. April 2010 Top-Urteil

EuGH: Hinsendekosten müssen beim Widerruf erstattet werden oder warum sich Wettbewerbsverstöße manchmal lohnen

Zwei Päckchen mit einem Kulli.
Urteil des EuGH vom 15.04.2010, Az.: C-511/08

Der Gerichtshof hat entschieden, dass Versandhändler gegebenenfalls anfallende Hinsendekosten für Waren dann zu erstatten haben, wenn der Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Frist den Vertrag wirksam widerruft. Lediglich die Rücksendekosten können dem Besteller auferlegt werden. Alles andere würde der zugrunde liegenden Richtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz zuwider laufen.

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11. Dezember 2009

Zusätzliche Widerrufsbelehrung auf Webseite erlaubt

Urteil des OLG Hamm vom 05.11.2009, Az.: 4 U 121/09

Die Unterrichtung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht im Fernabsatz setzt unter anderem voraus, dass er die Belehrung in Textform erhält. Eine bloße Wiedergabe des Hinweises "die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung" auf der Webseite genügt mangels Perpetuierungsfunktion nicht. Gleichwohl schadet dies nicht, wenn der Verbraucher darüber hinaus eine Belehrung in Textform erhält. Insbesondere verstößt ein solcher Hinweis nicht gegen Wettbewerbsrecht, da ihm der Verbraucher unmissverständlich entnehmen kann, an welche Voraussetzungen der Fristbeginn geknüpft ist.
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10. Dezember 2009

Klauseln in der Widerrufsbelehrung

Pressemitteilung Nr. 250/2009 des BGH vom 9.12.2009, Az.: VIII ZR 219/08

Der BGH beschäftigte sich aktuell mit drei Klauseln in der Widerrufsbelehrung. Demnach stellt eine Klausel mit der Formulierung "frühestens" keinen ausreichenden Hinweis auf den Beginn der Rückgabefrist dar und ist unwirksam. Ebenso ist eine formularmäßige Regelung zum Wertersatz unwirksam, sofern diese keine Regelung zum Wertersatz bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme enthält. Es schade jedoch nicht der Eindeutigkeit einer Widerrufsbelehrung, dass eine Klausel, die den Ausschluss des Widerrufsrechts regelt, lediglich die gesetzlichen Ausschlusstatbestände aufzählt.
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06. Oktober 2009

Widerrufsbelehrung im Internetauftritt nicht formwahrend

Urteil des OLG Hamm vom 30.07.2009, Az.: 4 U 58/09

Wird in den AGB mitgeteilt, die Widerrufsfrist beginnt "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", so wahrt die erfolgte Belehrung im Internetauftritt als solche nicht die Textform und löst keinen Beginn der Widerrufsfrist aus. Die Belehrung muss in Textform spätestens mit Erhalt der Ware zugehen. Dabei liegt zwischen zwei Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vor, wenn sie versuchen, gleichartige Waren innerhalb desselben Abnehmerkreises abzusetzen; der Handel mit Zubehör für Spielkonsolen auf derselben Plattform ist ausreichend.
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02. Oktober 2009

Grundsatzurteil: Der selbstständige Freiberufler als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

Pressemitteilung des BGH Nr. 200/09 zum Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 7/09

In einem Grundsatzurteil hat der BGH entschieden, inwiefern sich natürliche Personen, die sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sind, im Rahmen freiberuflicher Tätigkeiten auf Verbraucherschutzrechte berufen können. Die Verbrauchereigenschaft und die daraus resultierenden Rechte bei einem Rechtsgeschäft dürfen nur verneint werden, wenn in der Handlung objektiv und ausschließlich ein Handeln in Ausübung der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zweifelsfrei zu erkennen ist.
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09. September 2009

Widerruf darf ausschließlich in Textform erfolgen

Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Az.: 4 U 43/09 Verbrauchern muss in der Widerrufsbelehrung klar und deutlich aufgezeigt werden, dass ein Widerruf nur in Textform erfolgen darf. Wird etwa in den AGB bezüglich Ausführungen zum Widerrufsrechts eine Telefonnummer angegeben, kann der Verbraucher dies so verstehen, dass er einen Widerruf auch telefonisch tätigen kann, selbst wenn an anderer Stelle auf das Textformerfordernis hingewiesen wird.  Diese Irreführung stellt einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar.
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04. September 2009

Kein genereller Wertersatz für Nutzungen bei Widerruf

Urteil des EuGH vom 03.09.2009, Az.: C-489/07

Übt ein Verbraucher sein Widerrufsrecht für im Fernabsatz gekaufte Ware fristgemäß aus, kann der Verkäufer für die Nutzung der Ware nicht generell Wertersatz verlangen.
Jedoch ist der Verbraucher im Gegenzug verpflichtet, für die Benutzung Wertersatz zu leisten, wenn er die Ware u.a. in einer mit den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbaren Art und Weise benutzt hat.
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