Inhalte mit dem Schlagwort „Widerrufsbelehrung“
EU-Parlament: Werden Rücksendekosten bald Verbraucher auferlegt?
Rücksendungskosten in Widerrufsbelehrungen und AGB
Die in Widerrufsbelehrungen zulässige Formulierung, der Verbraucher trage die Kosten einer Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer solchen pauschalen Gestaltung nicht verwendet werden. Hier muss zum Ausdruck kommen, dass der Besteller - wie gesetzlich angeordnet - nur die „regelmäßigen Kosten“ der Rücksendung, nicht aber sämtliche Kosten zu tragen hat. Die insoweit geringeren Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung ergeben sich daraus, dass diese den Verbraucher lediglich vor einer drohenden Kostentragungspflicht warnen soll.
Zur Widerrufsbelehrung – wenn zitieren, dann auch richtig
Im Hinblick auf die Belehrung über das Rückgaberecht kann sich ein Unternehmer jedenfalls dann nicht auf das Muster zu § 14 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung berufen, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das dieser Musterbelehrung vollständig entspricht. Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein.
Prüfungspflichten des Unternehmers beim Widerruf
Urteil des LG Kiel vom 09.07.2010, Az.: 14 O 22/10
Der Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur gilt, wenn der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, ist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung unzulässig. Eine solche Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen selbst prüfen muss, ob der Käufer als Verbraucher anzusehen ist. Der Käufer wird anderes davon ausgehen, er selbst habe zu prüfen, ob er als Verbraucher einzustufen ist. Weiter muss ein Unternehmer sich stets darum kümmern, dass ein Verbraucher richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird.Befüllen eines Wasserbettes zieht keine Wertersatzpflicht nach sich
Urteil des BGH vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09
Inzwischen liegt das Urteil zum "Wasserbett-Fall" im Volltext mit amtlichem Leitsatz vor.
Hier zum Artikel der Pressemitteilung des BGH.
Zum Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags nach § 312 BGB
Urteil des BGH vom 15.04.2010, Az.: III ZR 218/09
Es liegt keine "vorhergehende Bestellung" im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB vor, wenn das in der "Haustürsituation" unterbreitete und zum Vertragsschluss führende Angebot des Unternehmers von dem Gegenstand der Einladung des Verbrauchers nicht unerheblich abweicht und dieser damit vorher weder gerechnet hat noch rechnen musste. Die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin empfangene Leistungen des Unternehmers schuldet, richtet sich nicht nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern nach dem objektiven Wert dieser Leistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt.Widerruf bei geöffneten Kosmetika
Befüllen eines Wasserbettes zieht keine Wertersatzpflicht nach sich
Der BGH entschied heute, dass der Aufbau und das Befüllen eines Wasserbettes mit Wasser lediglich eine Prüfung der Ware, nicht jedoch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme darstelle. Wertersatz sei jedoch nur dann zu leisten, wenn die Nutzung über das Prüfen hinausgehe. Folglich müsse der Käufer keinen Wertersatz dafür leisten.
BGH – keine Textform bei Widerrufsbelehrung auf Webseite
Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus, wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.