Inhalte mit dem Schlagwort „Widerrufsbelehrung“

29. Juni 2011

Neue Widerrufsbelehrung 2011 – Was ändert sich durch das neue Widerrufsrecht im Bereich des Fernabsatzes?

Auch wenn der Gesetzgeber bereits am 11. Juni 2010 die fernabsatzrechtlichen Regelungen zum Widerrufsrecht durch ein Änderungsgesetz angepasst hat, befindet sich derzeit erneut ein Änderungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren, um eine Novellierung der Vorschriften im Bereich des Widerrufrechts vorzunehmen. Am 26. Mai 2011 beschloss der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags diese Änderung des Widerrufrechts, nachdem die Bundesregierung den Entwurf Mitte März in den Bundestag eingebracht hat. Auch wenn das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, möchten wir Ihnen bereits heute die kommenden Änderungen des Gesetzes im Einzelnen erläutern.
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20. Juni 2011

EU-Parlament: Werden Rücksendekosten bald Verbraucher auferlegt?

Schon am 24.06.2011 könnte das Europäische Parlament dem Verbraucher die Kostentragungspflicht der Rücksendekosten beim Widerruf auferlegen. Die bisherige deutsche Regelung, wonach ein Verbraucher nur die Rücksendekosten zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Waren 40 € nicht übersteigt, konnte sich bei der Europäischen Kommission aufgrund des Widerstands der anderen Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen. Zukünftig müssten Verbraucher dann sämtliche Rücksendekosten beim Widerruf tragen, sofern diese auf die Rechtsfolge hingewiesen wurden und der Unternehmer sich nicht bereit erklärt hat diese Kosten zu tragen.
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02. März 2011 Top-Urteil

Rücksendungskosten in Widerrufsbelehrungen und AGB

Ausschnitt einer Wiederrufsbelehrung zum Wiederrufsrecht. Widerruf/Verbraucherschutz
Urteil des BrandOLG vom 22.02.2011, Az.: 6 U 80/10

Die in Widerrufsbelehrungen zulässige Formulierung, der Verbraucher trage die Kosten einer Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer solchen pauschalen Gestaltung nicht verwendet werden. Hier muss zum Ausdruck kommen, dass der Besteller - wie gesetzlich angeordnet - nur die „regelmäßigen Kosten“ der Rücksendung, nicht aber sämtliche Kosten zu tragen hat. Die insoweit geringeren Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung ergeben sich daraus, dass diese den Verbraucher lediglich vor einer drohenden Kostentragungspflicht warnen soll.

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01. Februar 2011 Top-Urteil

Zur Widerrufsbelehrung – wenn zitieren, dann auch richtig

Widerufsrecht im Gesetzestext gelb markiert
Urteil des BGH vom 01.12.2010, Az.: VIII ZR 82/10

Im Hinblick auf die Belehrung über das Rückgaberecht kann sich ein Unternehmer jedenfalls dann nicht auf das Muster zu § 14 BGB-InfoV in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung berufen, wenn der Unternehmer gegenüber dem Verbraucher für die Widerrufsbelehrung kein Formular verwendet hat, das dieser Musterbelehrung vollständig entspricht. Die vom Unternehmer verwendete Widerrufsbelehrung darf zwar in Format und Schriftgröße von der Musterbelehrung abweichen, muss aber - auch bei Verwendung des Textes der Musterbelehrung - deutlich gestaltet sein.

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16. Dezember 2010

Prüfungspflichten des Unternehmers beim Widerruf

Urteil des LG Kiel vom 09.07.2010, Az.: 14 O 22/10

Der Hinweis, dass das Widerrufsrecht nur gilt, wenn der Käufer als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen ist, ist im Rahmen einer Widerrufsbelehrung unzulässig. Eine solche Formulierung widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen, dass ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen selbst prüfen muss, ob der Käufer als Verbraucher anzusehen ist. Der Käufer wird anderes davon ausgehen, er selbst habe zu prüfen, ob er als Verbraucher einzustufen ist. Weiter muss ein Unternehmer sich stets darum kümmern, dass ein Verbraucher richtig und vollständig über die jeweils geltende Rechtslage informiert wird.
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19. November 2010

Zum Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags nach § 312 BGB

Urteil des BGH vom 15.04.2010, Az.: III ZR 218/09

Es liegt keine "vorhergehende Bestellung" im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB vor, wenn das in der "Haustürsituation" unterbreitete und zum Vertragsschluss führende Angebot des Unternehmers von dem Gegenstand der Einladung des Verbrauchers nicht unerheblich abweicht und dieser damit vorher weder gerechnet hat noch rechnen musste. Die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin empfangene Leistungen des Unternehmers schuldet, richtet sich nicht nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern nach dem objektiven Wert dieser Leistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt.
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18. November 2010

Widerruf bei geöffneten Kosmetika

Beschluss des OLG Köln vom 27.04.2010, Az.: 6 W 43/10 Die Klausel "Kosmetik kann nur im unbenutzten Zustand zurückgenommen werden" entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Der Verbraucher kann ihr nicht entnehmen, ab wann eine den Widerruf ausschließende Benutzung vorliegt. Darüber hinaus würde eine derartige Beschränkung des Widerrufsrechts den Verbraucher in einer Weise belasten, die über die vom Gesetzgeber gewollte Risiko- und Kostenverteilung im Fernabsatzrecht hinausginge.
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09. November 2010

Befüllen eines Wasserbettes zieht keine Wertersatzpflicht nach sich

BGH Pressemitteilung Nr. 210/2010 vom 03.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09

Der BGH entschied heute, dass der Aufbau und das Befüllen eines Wasserbettes mit Wasser lediglich eine Prüfung der Ware, nicht jedoch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme darstelle. Wertersatz sei jedoch nur dann zu leisten, wenn die Nutzung über das Prüfen hinausgehe. Folglich müsse der Käufer keinen Wertersatz dafür leisten.
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21. Oktober 2010 Top-Urteil

BGH – keine Textform bei Widerrufsbelehrung auf Webseite

Schwarz-weiß Bild zeigt einen Mann in Anzug, der ein Schriftstück unterschreibt.
Urteil des BGH vom 29.04.2010, Az.: I ZR 66/08

Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB aus, wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen.

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