Lediglich redaktionelle Änderungen an Muster- Widerrufsbelehrung können unschädlich sein

Vor nunmehr über einem Jahr sorgte die Verbraucherrechterichtlinie für weitreichende Änderungen für jeden Shopbetreiber. Dabei wurde den Händlern zwar in einigen bislang streitigen Punkten Rechtssicherheit verschafft, neue Probleme sollten jedoch nicht ausbleiben. So waren von der Reform traditionell auch wieder die Regelungen zum Widerrufsrecht betroffen. Um die Informationspflichten zum Widerrufsrecht gegenüber Verbrauchern rechtskonform zu erfüllen, können sich die Betreiber von Onlineshops seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie der Muster-Widerrufsbelehrung sowie des Muster-Widerrufsformulars des Gesetzgebers bedienen, jeweils angepasst durch die jeweiligen Gestaltungshinweise.