Inhalte mit dem Schlagwort „Widerrufsbelehrung“

23. Dezember 2014

Mehrere gleichartige Verstöße auf unterschiedlichen Online-Plattformen keine Handlungseinheit

Urteil des OLG München vom 23.10.2014, Az.: 29 U 2626/14

Ein Online-Händler, der eine rechtswidrige Formulierung in der Widerrufsbelehrung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung auf verschiedenen Handelsplattformen verwendet, begeht trotz der gleichartigen Einzelhandlungen jeweils eigenständige Rechtsverstöße. Bei den einzelnen Zuwiderhandlungen ist von außen für Dritte die Zugehörigkeit der Einzelakte zu einer Einheit nicht erkennbar, so dass eine natürliche Handlungseinheit ausscheidet.

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04. November 2014

Formular mit verschiedenen Widerrufsbelehrungen ist zulässig

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.04.2014, Az.: 2 U 98/13

Das Gericht hatte über die Zulässigkeit einer Widerrufsbelehrung nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in Fassung vom 04. August 2011 zu entscheiden, das in Form eines Formulars gehalten war, das ein Ankreuzen verschiedener Belehrungstexte für verschiedene Vertragstypen vorgesehen hat. Es erachtete eine solche Belehrung für zulässig, wenn die grafische Gestaltung übersichtlich ist und die einzelnen Widerrufsbelehrungen deutlich voneinander getrennt sind. Für den Verbraucher muss leicht zu erkennen sein, welcher Belehrungstext sich auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht.

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09. Oktober 2014 Top-Urteil

Geld-Zurück-Garantie III

Ein Kugelschreiber liegt auf aufgefächerten 100 €- und 50 €-Geldscheinen.
Urteil des BGH vom 19.03.2014, Az.: I ZR 185/12

a) Der Tatbestand der Nummer 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG setzt keine hervorgehobene Darstellung der vermeintlichen Besonderheit des Angebots, sondern lediglich voraus, dass beim Verbraucher der unrichtige Eindruck erweckt wird, der Unternehmer hebe sich bei seinem Angebot dadurch von den Mitbewerbern ab, dass er dem Verbraucher freiwillig ein Recht einräume. Der Tatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn dem angesprochenen Verbraucher gegenüber klargestellt wird, dass ihm keine Rechte eingeräumt werden, die ihm nicht schon kraft Gesetzes zustehen.

b) Eine gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG irreführende Werbung mit bei Leistungsstörungen bestehenden Gewährleistungsansprüchen liegt nicht vor, wenn die im Gewährleistungsfall bestehenden Ansprüche nicht als etwas Ungewöhnliches herausgestellt, sondern als selbstverständlich bestehend bezeichnet werden.

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22. September 2014 Top-Urteil

E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer müssen in die Widerrufsbelehrung

Ausschnitt einer Wiederrufsbelehrung zum Wiederrufsrecht. Widerruf/Verbraucherschutz
Urteil des LG Bochum vom 06.08.14, Az.: I-13 O 102/14

Neben der Postanschrift müssen seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie 2014 auch die E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer in der Widerrufsbelehrung angegeben werden, sollten diese vorhanden sein. Ein Fehlen dieser Angaben kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung und der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen führen.

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05. September 2014

OLG Hamm zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 23.01.2014, Az.: 4 U 118/13

Beruft sich der Abgemahnte auf eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung, so liegt es an diesem, entsprechende Indizien vorzutragen. Ein Indiz kann sein, dass der Abmahnende kein nennenswertes eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt, sondern sein Interesse sich auf sachfremde Ziele wie die Gebührenerzielung beschränkt. Kein ausreichendes Indiz stellt dar, wenn mehrere Abmahnungen verschickt werden, die Abmahntätigkeit jedoch weiterhin in einem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit des Abmahnenden steht. Eine Tätigkeit in völlig verschiedenen Geschäftsbereichen mit dem Ziel, möglichst viele Mitbewerber erfassen zu können, ist vom Abgemahnten näher darzulegen. Jedenfalls ist es dem Abmahnenden gestattet, sich gebührenpflichtiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen, sowie einen Testkauf durch ein anderes Unternehmen durchführen zu lassen. Darüber hinaus ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen angemessen und kein Indiz für ein vorrangiges Gebührenerzielungsinteresse. Die Zahlungsverpflichtung darf ebenso in die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgenommen werden, wie eine bezifferte Vertragsstrafe. Wenn die angesetzten Beträge dem für solche Verletzungen üblichen Wert entsprechen, ist auch hierin kein ausreichendes Indiz für einen Rechtsmissbrauch zu sehen.

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04. September 2014

Zur korrekten Umsetzung der Buttonlösung und den Aufklärungspflichten

Urteil des AG Köln vom 28.04.2014, Az.: 142 C 354/13

Soll ein Kaufvertrag dadurch geschlossen werden, dass der Verbraucher eine Bestellmail schicken und dafür auf einen Link klicken soll, so ist es nicht ausreichend, wenn der Link mit den Worten ‚Zum bestellen und kaufen‘ beschriftet ist. Dies entspricht nicht der sog. Buttonlösung, da die Beschriftung nicht ähnlich deutlich wie ‚zahlungspflichtig bestellen‘ auf eine Zahlungspflicht hinweist.

Wird der Käufer nicht ausreichend über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Widerrufsrechts aufgeklärt, so kann dies einen Schadensersatz in der Form begründen, die ihn so stellt, wie er nach korrekter Aufklärung stehen würde.

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04. September 2014

Unzulässige Verwendung von zwei sich widersprechenden Widerrufsbelehrungen

Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2012, Az.: 4 U 48/12

Die Verwendung von zwei sich widersprechenden und teilweise nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, weil für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, welche Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten und welche Folgen die Ausübung hat.

Eine AGB-Klausel, die gegenüber Verbrauchern eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln vorsieht, ist unzulässig, da eine Rügepflicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch einschränkt.

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03. September 2014

Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen angefertigter Ware

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13 U.

Das Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht kann bei Waren, die nach Kundenspezifikationen hergestellt werden, ausgeschlossen sein, wenn die individuelle Zusammenstellung nach Kundenspezifikation und Gestaltung für den Kunden deutlich erkennbar ist. Maßgebliche Berücksichtigung finden muss insoweit auch die Verkehrsanschauung. Ein Käufer, der sich ein Möbelstück nach individuellen Wünschen aus einer Fülle unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten zusammenstellen lässt, kann damit rechnen, dass die Ware erst infolge dieser Gestaltung seinen Wünschen entsprechend angefertigt wird.

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13. August 2014

Zur Abweichung einer Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.07.2014, Az.: 23 U 172/13

Weicht eine Widerrufsbelehrung geringfügig von der Musterbelehrung nach § 14 I BGB-InfoV ab, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit, wenn keine inhaltliche Bearbeitung vorliegt. Ist die Abweichung ohne jede sinntragende Auswirkung sowie ohne Einfluss auf den Informationsgehalt der Widerrufsbelehrung, so kann sich der Unternehmer auch auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV berufen.

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