Inhalte mit dem Schlagwort „Widerrufsbelehrung“

11. August 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei individuell gefertigten Gegenständen

Urteil des KG Berlin vom 27.06.2014, Az.: 5 U 162/12

Grundsätzlich besteht keine wettbewerbsrechtliche Pflicht des Unternehmers, den Verbraucher bei Ausschluss des Widerrufsrechts im Einzelnen über die konkreten Umstände der Unzumutbarkeit eines Rückbaus von individuell angefertigten Gegenständen aufzuklären. Es kann jedoch eine wettbewerbsrechtliche Irreführung in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das Widerrufsrecht wider besseren Wissens gänzlich leugnet.

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05. August 2014

Wirksame Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen

Pressemitteilung Nr. 17/14 des AG München zum Urteil vom 20.03.2014, Az.: 261 C 3733/14

Bei einem Fernabsatzvertrag, der über das Internet abgeschlossen wurde, ist es für die Ausübung des Widerrufsrechts allein ausreichend, wenn man eine einfache Erklärung abgibt. Eine zusätzliche Bestätigung der Stornierung ist weder gesetzlich vorgesehen noch ergibt sich eine derartige Notwendigkeit nicht aus dem Umständen, sofern eine eindeutige Zuordnung der Widerrufserklärung möglich ist.

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25. Juli 2014

Überhöhte Wertersatzforderungen einer Online-Partnervermittlung

Urteil des LG Hamburg vom 22.07.2014, Az.: 406 HKO 66/14

Die überhöhten Wertersatzforderungen einer Online-Partnervermittlung im Falle der Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts durch den Verbraucher verstoßen sowohl gegen die alte als auch gegen die neue gesetzliche Regelung über die Höhe des Wertersatzes für Dienstleistungen. Die überhöhten Forderungen stellen zugleich eine Irreführung des Verbrauchers dar und verstoßen daher auch gegen Wettbewerbsrecht. Der vom Verbraucher zu leistende Wertersatz ist auf der Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises anhand des Verhältnisses der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung zu der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung zu berechnen.

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04. Juni 2014 Top-Urteil

Bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer Website ist nicht ausreichend

Aufgeschlagenes BGB mit Ausschnitt des § 312d BGB auf dem ein Kugelschreiber liegt.
Urteil des BGH vom 15.05.2014, Az.: III ZR 368/13

Die bloße Abrufbarkeit einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung auf der Website eines Unternehmens erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, da die Belehrung auf diese Weise nicht in einer unveränderlichen textlich verkörperten Gestalt in den Machtbereich des Verbrauchers gelangt. Die vom Unternehmer in einer Eingabemaske vorgegebene Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung, die vom Kunden zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten bestätigt werden muss, verstößt gegen AGB-Recht, weil sie die Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers verschiebt und ist daher unwirksam.

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14. Mai 2014

Keine Schutzwirkung bei inhaltlich bearbeiteter Musterbelehrung

Urteil des BGH vom 18.03.2014, Az.: II ZR 109/13

Der Unternehmer, der eine den gesetzlichen Anforderungen nach § 312 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB, § 355 Abs. 2 BGB nicht genügende Widerrufsbelehrung verwendet, kann sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV nicht berufen, wenn er den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzieht; ob die Abweichungen von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zugunsten des Belehrungsempfängers bestehen, ist unerheblich.

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02. Mai 2014

Um ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu haben muss ein Verbraucher als solcher erkennbar sein

Urteil des AG München vom 10.10.2013, Az.: 222 C 16325/13

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht im Onlinehandel haben Verbraucher nur, wenn sie erkennbar als solche Waren bestellen. Als Verbraucher erkennbar bestellt nicht, wer den Namen seiner Praxis sowie deren E-Mail Adresse als Kontaktinformation angibt. Eine abweichende Lieferadresse ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn daraus nicht erkennbar wird, ob es sich um eine weitere Praxis- oder eine Privatadresse handelt. Für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.

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19. März 2014

Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Kundenspezifikation muss für Verbraucher erkennbar sein

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13

Das Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag, welcher die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, die individuell für den einzelnen Kunden nach seinen speziellen Wünschen angefertigt werden, ist nur dann ausgeschlossen, wenn die Anfertigung nach Kundenspezifikation für den Kunden auch erkennbar war. Wenn ein Verbraucher ein Sofa nach seinen individuellen Wünschen zusammenstellen lässt und hierbei aus 578 angebotenen Gestaltungsmöglichkeiten auswählt, so müsse sich ihm erschließen, dass die Ware erst infolge seiner Wünsche entsprechend angefertigt werde.

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06. März 2014

Kein Vertragsschluss bei Abbruch einer Internet-Auktion wegen fehlender Mindestpreisangabe

Urteil des OLG Hamm vom 04.11.2013, Az.: 2 U 94/13

Der Abbruch einer Internet-Auktion wegen unterlassener Angabe eines Mindestpreises führt als Fehler bei Einstellen des Angebots zu keinem Vertragsschluss, da das Angebot in diesem Fall entsprechend den geltenden Bedingungen der Auktionsplattform zurückgezogen werden darf. Unerheblich ist, ob der Mindestpreis fehlerhaft eingegeben oder das Auktionssystem den Mindestpreis technisch fehlerhaft nicht akzeptiert hat.

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05. Dezember 2013

Zum Ausschluss von Verbrauchern auf B2B-Handelsplattformen

Urteil des LG Leipzig vom 26.07.2013, Az.: 08 O 3495/12 Ein Online-Händler kann grundsätzlich sein Angebot auf Geschäftskunden beschränken, mit der Folge, dass verbraucherschützende Normen nicht einschlägig sind. Erforderlich für einen solchen Ausschluss von Privatkunden ist, dass dieser für den Besteller transparent und klar ist. Eine entsprechende AGB-Klausel und verschiedene Hinweise auf der Internetseite, dass es sich um einen B2B-Marktplatz handelt, die aber leicht übersehen werden können, reichen hierfür nicht aus.
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04. Dezember 2013

Vertragsschluss auf Handwerksmesse begründet kein Widerrufsrecht

Urteil des AG München vom 25.04.2013, Az.: 222 C 6207/13 Schließt ein Verbraucher einen Kaufvertrag auf einer Handwerksmesse, so kann er sich im Nachhinein nicht darauf berufen, ihm müsse ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht zustehen, wie es beim Vertragsschluss im Rahmen einer Freizeitveranstaltung der Fall wäre. Einer Handwerksmesse fehlt sowohl der Aspekt des Freizeiterlebnisses, als auch eine Ablenkung auf Grund des im Vordergrund stehenden Unterhaltungswertes. Bei einer Handwerksmesse steht der Verkauf im Vordergrund, womit es sich hierbei um eine Verkaufsmesse handelt.
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