Inhalte mit dem Schlagwort „Widerspruch“

24. März 2020

Möglichkeit der Verwechslungsgefahr zwischen der Kollektivmarke HALLOUMI und dem Zeichen BBQLOUMI

Gegrillter Halloumi-Käse auf einem Holzbrett mit Gurken und Tomaten ausgarniert
Urteil des EuGH vom 05.03.2020, Az.: C-766/18 P

Es kann eine Verwechslungsgefahr zwischen einer älteren Kollektivmarke und einem neu angemeldeten Zeichen bestehen, wenn der Verkehrskreis glauben könnte die Waren oder Dienstleistungen stammen alle von den Mitgliedern des Verbandes, welcher Markeninhaber der Kollektivmarke ist. Meldet ein Verband ein Zeichen als Unionskollektivmarke an, muss er sicherstellen, dass es dem Verbraucher durch die Bestandteile des Zeichens möglich ist, die Waren oder Dienstleistungen von anderen Unternehmen zu unterscheiden.

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11. November 2019

Widerspruch gegen Auskunft über Betriebsprüfung scheitert

Verbraucherinformationsgesetz
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Karlsruhe vom 16.09.2019, Az.: 3 K 5407/19

Über das Internet Portal "Topf Secret" hatte eine Privatperson Auskunft über die lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen eines Marktes beantragt. Dagegen legte die Betreiberin des Marktes Widerspruch ein. Dieser scheiterte jedoch, denn nach dem Verbraucherinformationsgesetz hat jedermann einen Anspruch auf diese Informationserteilung, auch wenn sie über die Internetseite "Topf Secret" öffentlich gemacht werden könnten. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Marktes wären in diesem Fall auch nicht betroffen, sodass diese der Informationsherausgabe auch nicht entgegen stehen können.

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09. Oktober 2017

Keine Verwechslungsgefahr bei moodmusic und Mood Media

Zeigefinger tippt auf ein Smily
Beschluss des BPatG vom 16.05.2017, Az.: 29 W (pat) 8/15

Zwischen der Wort-/Bildmarke „moodmusic“ und der geschäftlichen Bezeichnung „Mood Media GmbH“ sowie der Unionsmarke „MOOD MEDIA“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Diese Zeichen unterscheiden sich in schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht hinreichend deutlich voneinander. Der gemeinsame Zeichenbestandteil „Mood“ nimmt bei Betrachtung des Gesamteindrucks keine prägende Stellung ein.

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04. Juli 2016

Keine rechtserhaltende Benutzung der Unionswortmarke „PICCOLO“

Sektflasche mit Piccologlas
Urteil des EuG vom 14.04.2016, Az.: T-20/15

Voraussetzung einer rechtserhaltenden Benutzung einer Marke ist, dass sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betreffenden Ware gibt. Die ernsthafte Benutzung einer Marke kann nur festgestellt werden, wenn sie verwendet wird, um die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren. Wenn neben dem Begriff „Piccolo“ ein anderer Begriff, der sowohl auf der Ware als auch auf der Verpackung angebracht ist, aufgrund seiner Größe und Positionierung dominiert, hat der Begriff „Piccolo“ im Gesamtbild nur sekundären und ergänzenden Charakter. Dementsprechend wird der andere Begriff mehr als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware wahrgenommen, während der Begriff „Piccolo“ nur eine beschreibende Funktion für die Flaschengröße hat.

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22. Juli 2015

Die Ähnlichkeit zwischen den Marken „501“ und „101“

Gefaltete Jeans aufeinander gestapelt auf weißem Hintergrund
Urteil des EuG vom 03.06.2015, Az.: T-604/13

Für zwei Zahlenzeichen kann das Fehlen einer bildlichen Ähnlichkeit nur dann bejaht werden, wenn diese bei den maßgeblichen Verkehrskreisen einen unterschiedlichen Gesamteindruck hervorrufen. Dies ist jedoch bei den Zahlenzeichen „101“ und „501“ nicht der Fall, weil zwei der drei Bestandteile identisch sind und keine weiteren, besonderen Umstände eine andere Beurteilung rechtfertigen. Des Weiteren sind sich die beiden Zeichen klanglich ähnlich, weil bei einer Aussprache der Zeichen der längere Teil identisch ist. Die Zeichen sind lediglich in begrifflicher Hinsicht unähnlich, weil Zahlen als solchen keine Bedeutung zukommt.

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06. Juli 2015

Verwechslungsgefahr zwischen „Black Jack“ und „Black Track“

Mann mit weißen Handschuhen aufgefächert
Urteil des EuG vom 06.03.2015, Az.: T-257/14

Bei der Beurteilung einer bestehenden Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Black Jack“ und „Black Track“ muss hinsichtlich der Ähnlichkeit der Zeichen auf Bild, Klang und Bedeutung eingegangen werden. Dabei ergibt sich für den englischsprachigen Verbraucher für jede der Marken eine spezielle und klare Bedeutung. Diese begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen neutralisieren die klanglichen und bildlichen Ähnlichkeiten derselben und eine Verwechslungsgefahr ist mithin zu verneinen.

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21. Juli 2014

Peek & Cloppenburg Hamburg darf die Anmeldung einer gleichnamigen Gemeinschaftsmarke untersagen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-325/ 13 P, C-326/13 P

Das Einlegen eines Widerspruchs gegen die Eintragung eines schon bestehenden Markennamens erfordert nicht, dass der Anspruchsteller ein bundesweites Untersagungsrecht nachweisen muss. Eine solche Auslegung des Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 EG ist abzulehnen. Ausreichend ist dementsprechend, dass das Schutzgebiet einer Marke über eine rein örtliche Bedeutung hinausgeht. Vorliegend durfte Peek &Cloppenburg Hamburg somit die Eintragung der Gemeinschaftsmarke des Konkurrenzunternehmens Peek & Cloppenburg Düsseldorf untersagen.

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04. März 2014

Irreführende blickfangmäßige Werbung für Sonnenbrille

Urteil des LG Bielefeld vom 25.09.2013, Az.: 16 O 57/13

Die Werbung eines Optikers für eine Sonnenbrille, in der diese blickfangmäßig mit einem Preis von 1 Euro statt 69 Euro beworben wird, ist irreführend, wenn sich erst aus der widersprüchlichen Erläuterung der Werbung ergibt, dass dies nur beim zusätzlichen Erwerb von Sonnenschutzgläsern zum Preis von mindestens 69 Euro gilt.

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22. Januar 2014

Unzulässige Drohung eines Inkassobüros mit SCHUFA-Eintrag

Urteil des OLG Celle vom 19.12.2013, Az.: 13 U 64/13

Droht ein Inkassobüro bei einer inzwischen bestrittenen Forderung wiederholt damit, einen SCHUFA-Eintrag zu veranlassen, stellt dies eine drohende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Der vermeintliche Schuldner hat allein durch eine solche Androhung bereits einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Inkassobüro.

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04. Dezember 2013

Keine Verwechslungsgefahr zwischen UFA und SCHUFA

Beschluss des BPatG vom 01.10.2013, Az.: 27 W (pat) 515/12 Zwischen der Wort-/Bildmarke UFA und der Wortmarke SCHUFA besteht keine Verwechslungsgefahr, da sich die Marken schriftbildlich durch die besondere graphische Ausgestaltung der Marke UFA und klanglich durch die Unterschiede in den ersten Silben ausreichend unterscheiden. Eine begriffliche Ähnlichkeit kann ebenfalls ausgeschlossen werden, da beide Markennamen Phantasiebegriffe darstellen.
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