Ungenaues Zitieren verletzt Persönlichkeitsrecht einer juristischen Person
Urteil des LG Köln vom 18.11.2009, Az.: 28 O 123/09
Auch eine juristische Person kann durch ein ungenaues Zitat in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Wird eine Äußerung aus einem Gerichtsverfahren in einer Zeitschrift ungenau widergegeben und durch die Teilwahrheiten ein verzerrtes Bild vermittelt, stehen dem Unternehmen Unterlassungsansprüche zu.
WeiterlesenAuch eine juristische Person kann durch ein ungenaues Zitat in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Wird eine Äußerung aus einem Gerichtsverfahren in einer Zeitschrift ungenau widergegeben und durch die Teilwahrheiten ein verzerrtes Bild vermittelt, stehen dem Unternehmen Unterlassungsansprüche zu.