Datenmissbrauch aufgrund einer Sicherheitslücke des Treueprogramms „Priceless Specials“
Aufgrund einer Sicherheitslücke des Bonusprogramms „Priceless Specials“ eines Kreditkartenunternehmens wurden personenbezogene Daten von Teilnehmern unbefugt im Internet veröffentlicht. Daraufhin stellte ein Teilnehmer einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Mit diesem wollte er erreichen, dass seine personenbezogenen Daten nicht verarbeitet werden, solange keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen gegen den Datenmissbrauch bestehen. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen. Der Antrag es „zu unterlassen, die Plattform Priceless Specials zu betreiben, ohne die Sicherheitsmaßnahmen des PCI DSS-Standards einzuhalten, insbesondere die Plattform beim Bekanntwerden von Sicherheitslücken weiter zu betreiben.“ ist bereits zu unbestimmt, weil das zu unterlassende Verhalten nicht konkret genug bezeichnet ist. Es ist danach unklar, welche Maßnahmen vom Unternehmen ergriffen werden sollten. Weiter fehlt dem Antrag auch das Rechtsschutzbedürfnis, da stattdessen der maschinellen Verarbeitung der Daten widersprochen werden sowie die Kreditkarte auch einfach gekündigt werden könne. Im Übrigen wurde auch nicht vorgebracht, dass es zu einer Beeinträchtigung gekommen ist oder dass die Maßnahmen des Unternehmens unzureichend gewesen sind.