Inhalte mit dem Schlagwort „Wiederholungsgefahr“
Anforderungen an die Richtigstellung einer das Persönlichkeitsrecht verletzenden Internetveröffentlichung
Urteil des LG Köln vom 15.08.2012, Az.: 28 O 199/12
Eine durch ein verfälschtes und unrichtiges Zitat in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzte Person hat Anspruch auf Unterlassung und kann zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Unterzeichnung einer dahingehenden Erklärung fordern. Ausnahmsweise kann die Wiederholungsgefahr jedoch dann entfallen, wenn durch die Veröffentlichung der Richtigstellung umfassend klar gestellt wird, dass die Erstmitteilung unzutreffend war. Hierzu muss die Richtigstellung an der gleichen Stelle platziert werden wie die Erstmitteilung. Im Rahmen einer Internetveröffentlichung muss somit gewährleistet sein, dass der ursprüngliche Leser der Erstmitteilung auch auf die Richtigstellung geleitet wird. Eine Löschung der Erstmitteilung und Veröffentlichung der Richtigstellung an anderer Stelle genügt diesen Anforderungen nicht und räumt die Wiederholungsgefahr nicht aus.Vorherige Unterlassungserklärung gegenüber Dritten nicht immer geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen
Urteil des OLG Stuttgart vom 20.05.2010, Az.: 2 U 95/09
Ein Unterlassungsschuldner kann sich nicht immer darauf berufen, dass er wegen des abgemahnten Wettbewerbsverstoßes bereits gegenüber einem Dritten eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und daher die Wiederholungsgefahr bereits entfallen sei. Erforderlich ist, dass keine Zweifel an der Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung und dem Verfolgungswillen des vormaligen Abmahners bestehen.Umfang von Unterlassungserklärungen bei Filesharing
Beschluss des OLG Köln vom 11.11.2010, Az.: 6 W 157/10
Auch in Filesharing-Fällen kann die abgegebene Unterlassungserklärung weiter gefasst sein als die geforderte, solange nur der geltend gemachte Anspruch in vollem Umfang umfasst ist. Die Ernstlichkeit der Unterlassungserklärung steht nicht deshalb in Zweifel, weil der Abgemahnte eine über die konkret beanstandete Verletzungshandlung hinausgehende Unterlassungserklärung abgibt, um weiteren kostspieligen Abmahnungen wegen kerngleicher Rechtsverstöße vorzubeugen.
„Willkürliche“ Kostenverteilung in Wettbewerbsstreitigkeiten
Beschluss des BVerfG vom 17.11.2009, Az.: 1 BvR 1964/09
Die Kosten eines Rechtsstreits sind gemäß der Zivilprozessordnung gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen, wenn jede Partei teils obsiegt, teils unterliegt. Gibt ein Wettbewerber jedoch wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung Anlass für ein wettbewerbsrechtliches Verfahren und wird dieser antragsgemäß verurteilt, sind ihm auch die ganzen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Eine Teilauferlegung der Kosten, obwohl hierfür keine Gründe ersichtlich sind, ist als "willkürlich" anzusehen und verletzt den Obsiegenden in seinen Rechten aus Art. 3 Grundgesetz.Internetlink auf urheberrechtlich geschützte Kartenausschnitte
Kartographien diverser Städte sind Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art im Sinne von § 2 UrhG und sind daher vor widerrechtlichen Veröffentlichungen im Internet urheberrechtlich geschützt. Die Wiederholungsgefahr einer Urheberrechtsverletzung wird nicht schon dadurch beseitigt, dass der zielgerichtete Link auf die geschützte Darstellung von fraglicher Webseite entfernt wird, vielmehr ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich.