„Pumuckls Abenteuer“ – Streit um die Ausstrahlungsrechte
Das LG München I hatte vor kurzem einen Rechtsstreit zwischen der Drehbuchautorin der Serie „Pumuckls Abenteuer“ und dem Bayerischen Rundfunk zu entscheiden. Der BR hatte 2019 eine Folge der erstmals 1999 ausgestrahlten Serie erneut im Fernsehen gezeigt. Die Klägerin vertrat jedoch die Ansicht, dass der Bayerische Rundfunk 2019 keine Ausstrahlungsrechte mehr gehabt habe und ihr daher Schadensersatz in Höhe von 36.000 Euro zahlen müsse. Neben dem ursprünglichen Vertrag schlossen die Parteien im Jahr 2000 eine zusätzliche Vereinbarung, nach deren Auslegung das Gericht sich der Ansicht des Beklagten anschloss und dessen Ausstrahlungsrechte bestätigte. Der BR ist somit nicht zum Schadensersatz verpflichtet, hat jedoch ein Wiederholungshonorar zu leisten.