Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommen weder Kaufvertrag noch Sekundäransprüche zustande, wenn das Mindestangebot nicht erreicht wurde
Bei einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion kommt kein Kaufvertrag zwischen den Parteien zustande, wenn das abgegebene Höchstgebot nicht das vom Auktionar festgelegte Mindestgebot erreicht. Auch entstehen hierdurch keine Sekundäransprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer. Entscheidend für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien. Zur Auslegung dieser können die AGB von eBay herangezogen werden.