Winzerschorle muss nicht vom Winzer stammen
Pressemitteilung Nr. 34/2013 des OVG Rheinland-Pfalz vom 27.09.2013, Az.: 8 A 10219/13.OVG Die Bezeichnung Winzerschorle ist keine Irreführung, wenn diese nicht aus den eigenen Trauben des Betriebs stammt und diese auch nicht vollständig dort selbst hergestellt wird. Vielmehr darf dieser Name auch dann geführt werden, wenn der Wein zugekauft und lediglich das Mineralwasser aus dem eigenen Betrieb beigemischt wurde.
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