Inhalte mit dem Schlagwort „WIPO“

19. März 2021 Kommentar Top-Urteil

Kurz und schmerzlos: Nike verliert im Streit um „nike.dev“

Statue der Siegesgöttin Victoria
Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 16.02.2021, Case No. D2020-3067

Was für den Sportartikelhersteller Nike wie ein klarer Fall aussah, endete in einer Niederlage vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) – denn der Antragsgegner hatte göttliche Hilfe. Nike verließ sich vollständig auf seine Markenrechte und versäumte es, die Besonderheiten des UDRP-Verfahrens zu beachten. Der zur Entscheidung berufene amerikanische Jurist schmetterte den Antrag ab. Die Domain bleibt beim ursprünglichen Inhaber.

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18. Februar 2021 Kommentar

Porsche gewinnt UDRP-Verfahren um „myporsche.com“ – doch es ist knapper als gedacht

Luxus Sportwagen - Porsche
Kommentar zum UDRP-Verfahren vor der WIPO am 23.01.2021, Case No. D2020-2461

Der Automobilhersteller Porsche hat sich in einer Domainstreitigkeit gegen einen Autohändler durchgesetzt, der sich vor Jahren eine Porsche-Domain sicherte, um eine Fan-Seite aufzuziehen. Was zunächst wie ein klarer Fall aussah, gestaltete sich weitaus komplexer als gedacht. Aufgrund weit zurückdatierender Nachweise stand die Entscheidung lange auf Messers Schneide, ehe sie zugunsten des Stuttgarter Autokonzerns kippte.

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21. November 2019 Kommentar

Raiffeisen Schweiz gewinnt Streit um Typodomain – Infineon AG scheitert schon an Verfahrenssprache

Schiefertafel mit der Aufschrift „Do you speak English?"
Kommentar zu den UDRP-Verfahren WIPO Case DCH2019-0011 vom 24.09.2019 und NAF Claim No. FA1909001860700

In zwei ähnlich gelagerten Fällen wurde jeweils die Verfahrenssprache zu einem zentralen Thema der Entscheidung. Während die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft jedoch die Domain vor der WIPO erstritt, zog die Infineon AG vor dem National Arbitration Forum (vorerst) den Kürzeren. Ihr Antrag, das Verfahren um die Domains und auf Englisch durchzuführen, wurde abgelehnt, weil nicht sichergestellt werden konnte, dass der Gegner überhaupt des Englischen mächtig ist.

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15. Oktober 2019 Kommentar

Wikimedia Foundation gewinnt im Streit um „ewikipedia.org“ und weitere Domains

Tastatur mit Logo der Online-Enzyklopädie Wikipedia
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 12.02.2019, WIPO Case No. D2019-0008

Die Wikimedia Foundation Inc., Betreiberin der Online-Enzyklopädie „Wikipedia“, hat in einem Rechtsstreit vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) die Übertragung der Domains „ewikipedia.org“, „fenwikipedia.org“ und „ptwikipdia.org“ erreicht. Das Entscheidungspanel sah die Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens als erfüllt an. Die Gegenseite äußerte sich während es Verfahrens nicht zu den Vorwürfen, eine anderslautende Entscheidung wäre jedoch auch so kaum vertretbar gewesen.

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13. September 2019 Kommentar

Erneute Verhandlung möglich? 23.760 Kilo Limetten Beweis genug: Morrison Supermarkets verliert im Streit um „morrisonsfresh.com“

Grüne Limetten in Kiste
Entscheidung vor der WIPO im UDRP-Verfahren vom 11.05.2019, Case No. D2019-0645

Im Streit um die Domain „morrisonsfresh.com“ zog der britische Supermarkt-Gigant „Wm Morrison Supermarkets PLC“ den Kürzeren. Beide Parteien trugen stichhaltige Beweise vor, die sich im Ergebnis sogar die Waage hielten. Dass dann freilich nicht auf Übertragung entschieden werden kann ist nur logisch. Weit bemerkenswerter ist jedoch eine im Zuge des Verfahrens vom entscheidenden Mediator angedeutete Möglichkeit: Das zukünftige Verhalten der Parteien könne unter gewissen Voraussetzungen die Grundlage für ein erneutes Übertragungsgesuch sein.

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19. August 2019 Kommentar

Angebliche Tochtergesellschaft „O2 Sports“ ändert nichts: O2 Worldwide Ltd. erstreitet o2.company

O2 Symbol
Entscheidung vor der WIPO im UDRP-Verfahren vom 10.04.2019, Case No. D2019-0124

Im Streit um die Domain „o2.company“ zog der Domaininhaber den Kürzeren und musste schlussendlich dem Übertragungsgesuch der O2 Worldwide Ltd. nachkommen. In einer Gesamtbetrachtung fiel die Entscheidung eindeutig zugunsten der Klägerin aus, ein zwischenzeitliches Verkaufsangebot floss in die Bewertung nicht mehr ein. Dem Beklagten gingen am Ende die Argumente aus oder er konnte bereits vorgebrachte nicht abschließend beweisen.

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27. Mai 2019 Kommentar

Rosetta Stone erstreitet rosettastone.app – doch die Entscheidung ist umstritten

Rosetta Stone zur Dechiffrierung ägyptischer Hyroglyphen
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 27.02.2019, WIPO Case No. D2018-2322

Im UDRP-Verfahren vor der Word Intellectual Property Organisation (WIPO) hat die Rosetta Stone Ltd. die Übertragung der Domain „rosettastone.app“ verlangt. Was auf den ersten Blick wie eine Routine-Entscheidung aussieht, entfachte große Uneinigkeit zwischen den drei zur Entscheidung beauftragten Juristen. Schlussendlich fühlte sich der renommierte Rechtsanwalt Neil Anthony Brown dazu verpflichtet, seine von den Ansichten der anderen Panelisten abweichende Meinung bemerkenswert umfassend darzustellen. Aufgrund der Mehrheits-Entscheidung gegen ihn änderte dies jedoch nichts am Ausgang des Verfahrens, die Rosetta Stone Ltd. bekam Recht.

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11. Februar 2019 Kommentar

Phishing-Website unter Haribo-Domain

Gummibärchen vor weißem Hintergrund
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 07.01.2019, WIPO Case No. D2018-2614

Jeder Inhaber einer bekannten Marke muss damit rechnen, dass sein guter Name missbraucht wird, um daraus Profit zu schlagen. Und wieder einmal nutzten Betrüger eine markenverletzende Domain als Vehikel für ihre Masche. Für den Verbraucher ist es dank professioneller Aufmachung der besagten Website oftmals nahezu unmöglich, eine Fake-Seite von der echten zu unterscheiden. Doch der Verletzte, die Haribo GmbH & Co. KG, bekam nun schon zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit vor dem WIPO Recht: Die Domain haribo-de.net verletzt die Marke „HARIBO“.

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21. November 2018 Kommentar

Die Domain „xn--bm-e3s.com“ und die Marke BMW sind zum Verwechseln ähnlich

Urdu Schriftzeichen
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 28.10.2018, WIPO Case No. D2018-2016

Die bayerische BMW AG wehrte sich in einem Verfahren vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gegen die Domain „xn--bm-e3s.com“. Der Vorwurf, diese sei der Marke „BMW“ zum Verwechseln ähnlich, bereitete dem italienischen Entscheidungsbeauftragen weit weniger Kopfzerbrechen, als man annehmen könnte. Die BMW AG bekam Recht.

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