Inhalte mit dem Schlagwort „wissenschaftliche Erkenntnis“

22. März 2017

Gesundheitliche Werbeaussage „Heilen mit Licht“ ohne Wirksamkeitsnachweis unzulässig

Der Schriftzug "Lichttherapie" erscheint in weißen Buchstaben auf dem Display eines Tablets. Daneben liegt ein Stethoskop.
Urteil des LG Potsdam vom 24.02.2016 Az.: 52 O 80/15

Werbeangaben für ein medizinisches Behandlungsverfahren („Heilen mit Licht“) sind nach § 5 I S. 2 Nr. 1 UWG auch dann als irreführende Aussage einzustufen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse über die therapeutische Wirksamkeit der Behandlungsweise noch nicht oder zumindest noch nicht vollständig vorliegen. Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung können Angaben auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung nur zulässig sein, wenn auch eine hinreichend wissenschaftliche Grundlage für die medizinische Wirkung der Behandlung besteht

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30. Juli 2014

Werbung einer Sauerstoff-Therapie bei fehlendem wissenschaftlichen Nachweis irreführend

Urteil des LG Köln vom 01.10.2013, Az.: 33 O 88/13

Werbeaussagen wie "Unsere Atemluft wird so zum gesundheitsrelevanten Wirkstoff" oder "Basistherapie gegen Zivilisationskrankheiten" für eine Sauerstoff-Technologie, bei der es zu einem Energetisierungseffekt auf die von dem Anwender einzuatmende Luft kommen soll, sind irreführend, wenn sie nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen. Wegen der Gefahr des Einzelnen bei irreführenden Angaben sind deshalb bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit und Klarheit der Aussagen zu stellen.

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