Inhalte mit dem Schlagwort „wissenschaftliches Werk“

30. Juli 2014

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit wissenschaftlicher Werke

Beschluss des LG Berlin vom 11.02.2014, Az.: 15 O 58/14

Bei wissenschaftlichen Werken findet der erforderliche geistig-schöpferische Gehalt seinen Niederschlag und Ausdruck in erster Linie in der Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes und nicht ohne weiteres auch, wie meist bei literarischen Werken, in der Gedankenformung und -führung des dargebotenen Inhalts. Die fachbezogene Auswertung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist dann nicht schutzfähig, wenn die Auswertung lediglich unter Gebrauch der üblichen fachspezifischen Ausdrücke und Formulierungen erfolgt und Sprache, Gedankenführung und Gliederung keine besondere individuelle Gestaltung erkennen lässt.

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20. Juni 2012

Veröffentlichungsverbot für Werk mit Zitaten aus „Mein Kampf“

Pressemitteilung Nr. 5/12 des OLG München vom 15.06.2012, Az.: 29 U 1204/12

Zitate zum Zwecke eines Belegs oder als Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen sind grundsätzlich zulässig und bedürfen keiner Zustimmung durch den Urheber. Tritt das Zitat jedoch in den Vordergrund und wird hierdurch der Leser vielmehr dazu veranlasst, sich ein eigenes Bild über das Originalwerk zu machen, ist die Grenze des zulässigen Zitatzwecks überschritten. Aus diesem Grund darf eine britische Verlagsgesellschaft ihr wissenschaftliches Werk "Das unlesbare Buch", welches Auszüge aus dem Buch Adolf Hitlers "Mein Kampf" beinhaltet, nicht veröffentlichen. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit oder auch gegen das Zensurverbot ist durch die Untersagung der Veröffentlichung nicht zu erkennen.
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