„WOHN HAUS“
Beschluss des BPatG vom 01.08.2011, Az.: 26 W (pat) 72/10 Das Zeichen „WOHN HAUS“ ist nicht eintragungsfähig. Die angesprochenen Verkehrskreise werden in dem Zeichen für die angemeldeten Waren lediglich einen Sachhinweis für die Eignung und Bestimmung zur Einrichtung eines Wohnhauses aber keinen betrieblichen Herkunftshinweis erkennen.
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