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21. Oktober 2013

Zum Urheberrecht von Wohngebäuden

Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.06.2013, Az.: 6 U 72/12 Wohngebäude und Teile von Wohngebäuden können als Werke der Baukunst einem urheberrechtlichen Schutz unterliegen, wenn sie nicht nur Produkte rein handwerklichen Schaffens sind, sondern als persönliche geistige Schöpfungen aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen.
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