Verwechslungsgefahr bei peerstorm und PETER STORM
Entscheidung des EuG vom 08.07.2010; Az.: T-30/09
Der EuG bejahte eine Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "peerstorm" und "PETER STORM", beide angemeldet für den Bereich der Bekleidungsartikel. Beide Marken weisen eine visuelle, klangliche und auch begriffliche Ähnlichkeit auf. Auch wenn die Verwendung von Zeichen, bestehend aus Vor- und Nachnamen, in der Bekleidungsbranche gängig ist, liegt dennoch eine Verwechslungsgefahr vor, wenn beide Marken für die selben Produktgruppen genutzt werden sollen.
WeiterlesenDer EuG bejahte eine Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken "peerstorm" und "PETER STORM", beide angemeldet für den Bereich der Bekleidungsartikel. Beide Marken weisen eine visuelle, klangliche und auch begriffliche Ähnlichkeit auf. Auch wenn die Verwendung von Zeichen, bestehend aus Vor- und Nachnamen, in der Bekleidungsbranche gängig ist, liegt dennoch eine Verwechslungsgefahr vor, wenn beide Marken für die selben Produktgruppen genutzt werden sollen.