Inhalte mit dem Schlagwort „Wortmarke“

07. Januar 2010

KiNDER, KINDER!

Urteil des EuG vom 14.10.2009, Az.: T-140/08 Die Wortmarken "TiMi KiNDERJOGHURT" und "KINDER" sind sich nicht ähnlich. Obwohl in beiden Zeichen das Element "kinder" vorkommt, schließt sich eine Ähnlichkeit aufgrund verschiedener visueller und klanglicher Merkmale aus. Das fragliche Element prägt zudem unterscheidlich stark den Gesamteindruck, im Zeichen TiMi KiNDERJOGHURT ist es sogar von fast vernachlässigender Bedeutung.
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17. Dezember 2009

Kein „WEIHNACHTS-ZAUBER“ bei Lindt

Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 25 W (pat) 72/09

Das Bundespatentgericht entschied, dass die Wortmarke "WEIHNACHTS-ZAUBER", welche in erster Linie die besondere Ausstrahlung und Atmosphäre von Weihnachtsmärkten beschreibt, mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist. Der Bestandteil "WEIHNACHTS" weist einen engen Bezug zu Schokoladenwaren mit weihnachtstypischen Geschmacksrichtungen auf. Die Verbindung mit dem Bestandteil "ZAUBER" stellt laut BPatG lediglich eine werbeübliche Anpreisung, und damit keine Wortneuschöpfung, dar.
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27. November 2009

„Toast & Snack“ fehlt eigene Identifikationswirkung

Beschluss des BPatG vom 12.11.2009, Az.: 25 W (pat) 79/09 Da die Wortbestandteile der Marke "Toast & Snack" trotz Abwesenheit in deutschsprachigen Lexika inzwischen als eingebürgerte Teile der englischen Sprache allgemein verständlich sind und ihnen eine alltägliche Bedeutung im Verkehr zukommt, ist die Marke ohne eigene Unterscheidungskraft. Auch die Zusammensetzung der Wörter sowie die Verbindung durch das "&"-Zeichen helfen hier nicht, der Marke eine eigene Bedeutungswirkung zu verleihen.
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10. Juli 2009

„Rail World“

Beschluss des BPatG vom 06.07.2009, Az.: 30 W (pat) 121/06 Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Anmeldung der Wortmarke "Rail World" wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen, da es sich bei dem Begriff "Welt der Eisenbahn" um einen beschreibenden Hinweis handelt, zu dem die angebotenen Waren und Dienstleistungen des Anmeldenden jedoch in keinem Bezug stehen. Dieser Beschluss zeigt erneut, dass für eine Markenanmeldung die Unterscheidungskraft einer Marke unerläßlich ist.
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03. Juli 2009

„miro“ nicht gleich „Miró“

Beschluss des BPatG vom 24.06.2009, Az.: 24 W (pat) 78/07 Das Bundespatentgericht hatte zu entscheiden, ob die angemeldete Wort- und Bildmarke "miro", die für Friseurwaren wie Haarshampoo, Haarwasser, Haarfestiger usw. steht, die ebenfalls eingetragene Marke "Miró" durch ihre Ähnlichkeit verletzt. Die Richter erkannten zwar, dass beide Begriffe für gewöhnlich gleich betont ausgesprochen werden und somit eine Verwechslung denkbar wäre. Da allerdings die Marke "Miró" für andere Produkte, nämlich für Parfümerien und Schönheitspflege steht, schlossen sie eine rechtserhebliche Verletzung und somit auch eine Markenrechtsverletzung aus.
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04. Juni 2009

Zu beschreibend!

Beschluss des BPatG vom 29.01.2009, Az.: 30 W (pat) 70/07

Wortmarken sind wegen fehlender Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, wenn ihnen vordergründlich ein beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet wird. Zudem beinhaltet sie eine Sachaussage, die sich ausschließlich in der Beschreibung erschöpft. Den inhalts- und themenbezogenen Sachaussagegehalt kann der Verbraucher sofort und ohne analysierende Zwischenschritte erschließen.

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28. April 2009

Hey! Keine Marke, hey!

Beschluss des BPatG vom 04.03.2009, Az.: 29 W (pat) 65/08

Der Eintragung der Wortmarke "hey!" steht gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft entgegen, was die konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen verstanden zu werden, ist. Nicht unterscheidungskräftig ist ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache bzw. einer bekannten Fremdsprache, da dies stets nur als solches verstanden wird. "Hey!" steht für eine allgemeine Ansprache, eine Grußformel oder einen allgemein verständlichen und gebräuchlichen Zuruf, der keinen beschreibenden Aussagegehalt aufweist.

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23. April 2009

Cool

Beschluss des BPatG vom 16.03.2009, Az.: 27 W (pat) 69/09 Wortmarken besitzen keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie aus gebräuchlichen Wörtern der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien, stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden.
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17. März 2009

„CCCP“ als Markenbezeichnung

Beschluss des BPatG vom 21.01.2009, Az.: 26 W (pat) 2/08

Grundsätzlich sind auch veraltete Ortsangaben geografische Herkunftsangaben und damit nicht nach dem MarkenG schutzfähig, wenn und soweit diese noch lebendig geblieben sind und von einem Teil des Verkehrs als Ortshinweis aufgefasst werden. Dies muss auch bei mittelbar geografischen Ortsangaben gelten, aufgrund derer der Verkehr direkt auf einen bestimmten Ort schließt.
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