Inhalte mit dem Schlagwort „Wortzeichen“

19. Februar 2019

Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für hochpreisige Uhrenmodelle nach Vertriebseinstellung

Männer Uhren im Schaufenster
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 25.10.2018, Az.: 6 U 233/16

Verfügt ein wettbewerblich einzigartiges Erzeugnis nach Einstellung des Vertriebs noch über eine gewisse Bekanntheit, kommt ein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz in Betracht. Wurde ein hochpreisiges Uhrenmodell über längere Zeit in nicht unerheblicher Zahl angeboten und verkauft, kann der Nachahmungsschutz auch für einen Zeitraum von mehreren Jahren nach Vertriebsende zu bejahen sein. Wird das Erzeugnis nahezu identisch nachgeahmt, liegt eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung auch dann vor, wenn das nachgeahmte Modell mit einem anderen Wortzeichen versehen ist als das Originalmodell.

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12. Juni 2018

Hewlett Packard kann „HP” als eingetragene Marke behalten

Kopierstation wirft Blätter aus
Pressemitteilung Nr. 55/18 des EuG zu den Urteilen vom 24.04.2018, Az.: T-207/17, T-208/17

Seit 1996 bzw. 2009 ist das Wortzeichen „HP“ sowie das dazugehörige Bildzeichen als Unionsmarke eingetragen. 2015 beantragte die polnische Gesellschaft Senetic beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Wort-/Bildmarke für nichtig zu erklären, da sie rein beschreibend und zudem nicht unterscheidungskräftig sei. Das Amt jedoch wies den Antrag zurück, woraufhin Senetic vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage einreichte. Doch auch das EuG folgte der Auffassung des EUIPO und bestätigte die Eintragung des Wort-/Bildzeichens „HP“. Einerseits sei schon grundsätzlich nicht ersichtlich, weshalb eine Marke, die nur aus ein oder zwei Buchstaben besteht, generell rein beschreibend sein soll. Außerdem hätte das polnische Unternehmen nicht nachgewiesen, dass Senetic oder sonstige Dritte ebenfalls Waren unter einem identischen oder ähnlichen Logo vermarkten oder zum Zeitpunkt der Eintragung bereits vermarktet hätten.

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13. September 2016

Marke „CUP GUMS“ weist keine hinreichende Unterscheidungskraft auf

Schüssel mit Fruchtgummi und Kind, das darauf schaut
Beschluss des BPatG vom 09.08.2016, Az.: 24 W (pat) 43/16

Wortmarken, die lediglich Sachangaben hinsichtlich der Beschaffenheit des anzumeldenden Produkts beinhalten und keine betrieblichen Herkunftshinweise aufweisen, sind nicht im Markenregister einzutragen. Denn diesen Marken fehlt es an der notwendigen Unterscheidungskraft, die Voraussetzung für eine Eintragung ist. Die Wortfolge „CUP GUMS“, die zu Deutsch wohl als „Fruchtgummitasse“ übersetzt werden kann, enthält keinen betrieblichen Herkunftshinweis, sondern ist vielmehr als bloßer Sachhinweis auf die Beschaffenheit des Produkts zu verstehen und damit nicht eintragungsfähig.

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13. September 2016

Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke durch Verwendung als Bestandteil eines zusammengesetzten Zeichens

Markengesetz mit farblicher Markierung
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.05.2016, Az.: 6 U 75/15

Die Wortmarke „Pferdesalbe“ wird nicht rechtserhaltend i.S.d. § 26 Abs. 3 S. 1 MarkenG verwendet, wenn sie als Bestandteil des zusammengesetzten Zeichens „Apothekers Original Pferdesalbe“ gebraucht wird. Denn die weiteren Zeichen dienen ersichtlich zur Unterscheidung von anderen auf Pferdesalbe basierenden Produkten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich der Begriff „Pferdesalbe“ äußerlich von den anderen Zeichen absetzt.

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14. Dezember 2015

Wortzeichen „AppOtheke“ kann nicht markenrechtlich geschützt werden

Apotheken-App für Smartphones
Beschluss des BPatG vom 09.02.2015, Az.: 27 W (pat) 73/14

Das Wortzeichen „AppOtheke“ kann nicht als Marke geschützt werden, da es eine Sachaussage darstellt und somit den Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht genügt. Daran ändert auch die Schreibweise nichts, da das Wort klangmäßig mit dem Begriff „Apotheke“ übereinstimmt, das Doppel-p vom angesprochenen Verkehrskreis als Schreibfehler verstanden wird und die Verwendung von Klein- oder Großbuchstaben bei der Beurteilung einer Wortmarke irrelevant ist.

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07. Januar 2015

Marke „ecoDoor“ ist für Haushaltsgeräte nicht eintragungsfähig

Basilikumblätter, die zu den Buschstaben "ECO" gelegt sind.
Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-126/13 P

Das Wortzeichen "ecoDoor" kann nicht als Marke für elektrische Haushaltsgeräte eingetragen werden, da es zur Bezeichnung des ökologischen Charakters der Ware dienen kann. Im Allgemeininteresse ist daher sicherzustellen, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden kann. Die Beschaffenheit der Türen ist von entscheidender Bedeutung für Umweltfreundlichkeit und Effizienz der entsprechenden Geräte, so dass auch ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Wortzeichen und den betroffenen Waren besteht.

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04. Dezember 2014

„LEDView“ nicht produktbeschreibend

Beschluss des BPatG vom 31.08.2011, Az.: 28 W (pat) 42/11

Dem Wortzeichen „LEDView“ fehlt es nicht an der notwendigen Unterscheidungskraft, da sich das Produkt ausschließlich an Fachpublikum richtet, welchem bekannt ist, dass die Buchstabenfolge „LED“ in der Markenbezeichnung nicht zur Produktbeschreibung dient. Ausschlaggebend ist demnach die mutmaßliche Wahrnehmung des angesprochenen Publikums.

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31. Oktober 2014

Die Anmeldung der Marke „EasyCompact“ für verschiedene elektrische Küchengeräte ist nicht möglich

Beschluss des BPatG vom 03.07.2014, Az.: 28 W (pat) 546/12

Die Anmeldung der Marke „EasyCompact“ für verschiedene elektrische Küchengeräte ist aufgrund der Freihaltebedürftigkeit nicht möglich. Grund dafür ist, dass die angemeldeten Zeichen aus zwei englischsprachigen Wörtern bestehen, die im Deutschen mit „leicht, einfach, mühelos“ und „kompakt, wenig Platz beanspruchend“ zu übersetzen sind. Der Verkehrskreis fasst das Zeichen folglich ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als Beschreibung der Beschaffenheit der Ware auf. Vor diesem Hintergrund fehlt der Marke aufgrund ihres Aussagegehalts zusätzlich die Unterscheidungskraft, da ein Herkunftshinweis somit nicht ersichtlich ist.

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17. Juni 2014

Graphische Gestaltung einer Wortmarke

Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 38/13

a) Wird eine Wortmarke dergestalt benutzt, dass das Wortzeichen graphisch oder farblich gestaltet wird oder bildliche Elemente hinzugefügt werden, ist für die Prüfung der rechtserhaltenden Benutzung gemäß § 26 Abs. 3 MarkenG maßgeblich, ob diese weiteren Elemente einen Bezug zur Funktion der Marke als Herkunftshinweis haben oder lediglich allgemeine Sachangaben oder werbliche Hervorhebungsmittel sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Marken auf der Produktverpackung in der Praxis regelmäßig nicht isoliert verwendet werden, sondern dem Verkehr häufig verbunden mit weiteren Angaben, Zeichen, Aufmachungen und Farben entgegentreten.

b) Ist eine Bezeichnung aus zwei Wortzeichen gebildet, die jeweils für sich genommen und eindeutig räumlich zugeordnet mit dem Zusatz ® versehen und zudem durch ein Pluszeichen im Sinne einer gleichwertigen Aufzählung verbunden sind (hier: "PRAEBIOTIK® + PROBIOTIK®"), bestehen deutliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Verkehr in der benutzten Form zwei voneinander zu unterscheidende Zeichen sieht.

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14. Januar 2013

„Betriebskultur“

Beschluss des BPatG vom 12.12.2012, Az.: 29 W (pat) 569/12 Das Wortzeichen „Betriebskultur“ ist als Marke für Dienstleistungen einer Werbeagentur, nämlich Planung, Erstellung, Umsetzung und Überwachung von Werbekonzepten für alle Medien- und Werbeträger eintragungsfähig. Grundsätzlich muss eine Marke Unterscheidungskraft aufweisen, d. h. sie muss geeignet sein, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel so aufgefasst zu werden, dass die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend gekennzeichnet sind und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterschieden werden können.
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