Nutzung der Domain „berlin.com“ durch eine Mediengruppe verletzt nicht das Namensrecht des Landes Berlin
Was verbirgt sich wohl hinter der Domainadresse „berlin.com“? Wir in Deutschland und vermutlich auch in Europa würden wohl ganz klar sagen: Natürlich die deutsche Bundeshauptstadt Berlin! Dass dies aber tatsächlich nicht der Fall ist, mag da auf den ersten Blick ein wenig verwundern. Tatsächlich wird die Webseite von einer internationalen Mediengruppe betrieben. Dem Land Berlin schmeckt dies jedenfalls so gar nicht und möchte die Nutzung der Domain untersagen. Doch kann sich das Land Berlin im Hinblick auf die länderübergreifende Top-Level-Domain „.com“ durchsetzen? Das Landgericht Berlin bezog dazu Stellung und ist der klaren Meinung: „Nein, kann es nicht!“.