LG Köln – Domaininhaber hat Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags
Wird der Inhaber eines bestimmten Nutzungsrechts (z.B. an einem Namen, an einer Marke o.ä.) darauf aufmerksam, dass ein Dritter einen Domainnamen nutzt, der seine geschützten Rechte verletzt, so kann er bei der Denic einen sog. Dispute-Eintrag erwirken. Geht der Rechteinhaber in diesem Fall erfolgreich gegen den Domaininhaber vor und erreicht die Löschung der Domain, so wird Ihm die Domain automatisch übertragen.