Inhalte mit dem Schlagwort „Zahlungsanspruch“

17. November 2016

Zur Erfüllungswirkung einer Online-Zahlung mittels PayPal

ein Paypal ähnliches Symbol
Urteil des LG Saarbrücken vom 31.08.2016, Az.: 5 S 6/16

Eine Kaufpreisforderung ist bei einer vorbehaltlosen Gutschrift des Zahlbetrages über PayPal auch dann als erfüllt anzusehen, wenn der überwiesene Betrag im Rahmen eines später eingeleiteten PayPal-Käuferschutz-Verfahrens dem Empfängerkonto wieder entzogen wird. Bei dem Käuferschutz-Programm handelt es sich um eine gesonderte Dienstleistung von PayPal, welche bei Kaufpreiserstattung die Abtretung aller gegenüber dem Verkäufer bestehenden Ansprüche des Käufers an den Bezahldienst beinhaltet, wovon jedoch die ursprüngliche Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer unberührt bleibt. Entsprechend finden die vom BGH entwickelten Grundsätze zum „SEPA-Lastschriftverfahren“ auf einen solchen Fall keine Anwendung.

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14. November 2013

Nicht öffentlich-rechtliche Personen haben einen Bereicherungsanspruch im Rahmen der Lizenzanalogie

Urteil des LG Kiel vom 30.08.2013, Az.: 1 S 223/12 Fotografien von Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, können einen Vermögenswert verkörpern und unter gewissen Bedingungen kommerzialisierbar sein. So steht ihnen im Rahmen der Lizenzanalogie ein Anspruch auf Schadenersatz zu, welcher aufgrund der fehlenden gravierenden Persönlichkeitsverletzung nicht aus §§ 823 Abs. 1, 2 BGB, 22 KUG, sondern aus § 812 Abs. 1 S.1 BGB erfolgt.
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07. Dezember 2011

Freistellung oder Zahlung von Abmahnkosten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 23.08.2011, Az.: 6 U 49/11

Der Unterlassungsgläubiger kann nach einer berechtigten Abmahnung von dem Unterlassungsschuldner Freistellung von den eigenen Anwaltskosten verlangen, wenn der Unterlassungsgläubiger noch nicht an seinen Anwalt gezahlt hat. Wurde die Übernahme der Kosten durch den Unterlassungsschuldner jedoch bereits endgültig und ernsthaft abgelehnt, kann der Unterlassungsgläubiger den hierfür erforderlichen Geldbetrag verlangen.
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20. April 2009

Kein Zahlungsanspruch bei „Kostenfallen“ im Internet ohne deutlichen Hinweis auf Entgeltlichkeit

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.12.2008, Az. 6 U 187/07 Bei sog. Kostenfallen im Internet hat der Anbieter einer entsprechenden Seite gegen den Nutzer keinen Zahlungsanspruch, wenn sich aus dem Angebot und der Art seiner Webseite die Entgeltlichkeit nicht ergibt und ein deutlicher Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unterbleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter der Seite absichtlich den Nutzer über die Entgeltlichkeit täuschen will.
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