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08. Februar 2021 Top-Urteil

Versendung von Zahlungsaufforderungen an Opfer von „Fake-Bestellungen“ ist wettbewerbswidrig

Telefonrechnung mit Geldstücken und Scheinen.
Urteil des OLG Hamburg vom 28.01.2021, Az.: 15 U 128/19

Das OLG Hamburg urteilte jüngst, dass die Versendung von Zahlungsaufforderungen eines Unternehmens an Verbraucher, die Opfer sogenannter „Fake-Bestellungen“ geworden sind, bei denen ihre Identität zum Abschluss eines Vertrags genutzt wird, eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt. Dem Gericht zu folge ist es unerheblich, ob das Unternehmen bei der Versendung der Zahlungsaufforderung darüber irrte, dass die Empfängerin selbst den Vertrag abgeschlossen habe.

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11. November 2019

BGH: Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist eine irreführende geschäftliche Handlung

Richterhammer bei Gericht
Urteil des BGH vom 06.06.2019, Az.: I ZR 216/17

a) Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist als irreführende geschäftliche Handlung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 UWG anzusehen, wenn der angesprochene Verbraucher der Aufforderung die Behauptung entnimmt, er habe die Dienstleistung bestellt. Einer Unlauterkeit nach § 5 Abs. 1 Satz1 UWG steht nicht entgegen, dass der Unter-nehmer bei der Zahlungsaufforderung in der ihm nicht vorwerfbaren irrtümlichen Annahme einer tatsächlich vorliegenden Bestellung gehandelt hat.

b) Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber erbrachter Dienstleistungen fällt auch dann unter Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, wenn der Unternehmer irrtümlich von einer Bestellung ausgeht und der Irrtum seine Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers hat.

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