Inhalte mit dem Schlagwort „Zahlungsempfänger“

20. September 2019

Deutsche Bahn: Lastschriftbezahlverfahren muss für jeden möglich sein

leerer Bahnsteig mit Uhr
Urteil des EuGH vom 05.09.2019, Az.: C-28/18 Wer ein Ticket bei der Deutschen Bahn kaufen will, sollte dies auch mittels des SEPA-Lastschriftschriftverfahren bezahlen können, egal in welchem Land er seinen Wohnsitz hat, das entschied nun der EuGH. Hintergrund war die Klage eines österreichischen Verbraucherschützerverbands gegen die Deutsche Bahn AG gewesen. Solange die Deutsche Bahn das SEPA-Lastschriftverfahren anbietet, muss es auch für alle Kunden, die ein Ticket erwerben möchten, möglich sein. Ein Unternehmen soll dem Verbraucher nicht vorschreiben können, in welchem Land er sein Konto zu führen hat. Weiter argumentierten die Richter am EuGH, dass es keine Rolle spiele, dass dem Verbraucher auch andere Zahlungsarten, wie Sofortüberweisung, PayPal oder Kreditkarte zur Verfügung stehen. Solange der Zahlungsempfänger die Bezahlung mittels des SEPA-Lastschriftverfahren anbiete, darf die Zahlungsmethode nicht an besondere Bedingungen geknüpft sein.
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28. April 2014

Zahlungsempfängern kann untersagt werden, eine Bearbeitungsgebühr vom Zahler zu verlangen

Urteil des EuGH vom 09.04.2014, Az.: C-616/11

Die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt ist dahin auszulegen, dass sie den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Befugnis einräumt, das Recht des Zahlungsempfängers, vom Zahler ein Entgelt für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments zu verlangen, zu begrenzen oder zu untersagen. Die Ausübung dieser Befugnis setzt voraus, dass die nationale Regelung insgesamt der Notwendigkeit Rechnung trägt, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern, doch verfügen die Mitgliedstaaten über einen weiten Ermessensspielraum bei ihrer Umsetzung.

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