B2B immer ohne Widerrufsbelehrung?
Urteil des OLG Hamm vom 20.09.2011, Az.: I-4 U 73/11 Wenn ein Unternehmer lediglich B2B seine Waren verkaufen möchte, muss er durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass auch tatsächlich nur Unternehmer die jeweiligen Waren erwerben können. Lediglich ein entsprechender Hinweis unter den "Vertragsbedingungen" oder im Rahmen der "Zahlungshinweise" genügt nicht.
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