Inhalte mit dem Schlagwort „Zahlungsverpflichtung“

02. März 2020 Top-Urteil

Nachvergütung des Filmwerkes „Das Boot“ – Gericht muss erneut entscheiden

Videokamera vor einem Kameramann
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.02.2020, Az.: I ZR 176/18

Im Streit um die Nachvergütung des Films "das Boot" hat der BGH nun das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Nachvergütung für seine Tätigkeit als Chefkameramann verklagt. Grund für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind Berechnungsfehler bei der Prüfung des streitgegenständlichen Anspruchs des Klägers. Das Berufungsgericht hat laut BGH die falsche Vergütung zugrunde gelegt, weshalb erneut geklärt werden müsse, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der gezahlten Pauschalvergütung und den durch die Ausstrahlung erlangten Vorteilen der Beklagten besteht.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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14. April 2010

„Gratis“- Werbung nicht zwingend irreführend

Urteil des KG Berlin vom 16.02.2010, Az.: 5 U 139/07 Wird eine Club-Mitgliedschaft als "gratis" angepriesen, so ist diese Werbung nicht irreführend, wenn an einer anderen Stelle mit der kostenpflichtigen "Club-CD des Monats" geworben wird. Das KG Berlin entschied, dass in diesem Vorgehen kein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen sei, da die Mitgliedschaft selbst tatsächlich kostenlos ist. Auch das unaufgeforderte Zusenden der CD durch den Club begründet für die Mitglieder keine Zahlungsverpflichtung, da durch das bloße Zusenden kein Kaufvertrag und somit auch kein Kaufpreisanspruch entsteht.
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