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02. März 2020

Gebühren bei Online-Zahlung mit PayPal oder Sofortüberweisung

Gerät für die Überweisung mit einer EC-Karteeiner
Urteil des OLG München vom 10.10.2019, Az.: 29 U 4666/18

In dem Streit, ob ein Fernbusunternehmen von seinen Kunden Gebühren verlangen darf, wenn diese mit PayPal oder Sofortüberweisung bezahlen, hat das OLG München zugunsten des Busunternehmens entschieden. Weder PayPal noch die Sofortüberweisung seien vom streitgegenständlichen § 270a BGB erfasst, da bei beiden Bezahlmöglichkeiten keine direkte SEPA-Überweisung vom Verbraucher an das Busunternehmen erfolge. § 270a BGB regelt, dass bei bestimmten Bezahlmöglichkeiten keine Gebühr erhoben werden darf. Das OLG München hat jedoch die Revision zum BGH zugelassen.

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