Inhalte mit dem Schlagwort „Zahnärzte“

06. Mai 2022

Werbung mit der Bezeichnung „Kinderzahnarztpraxis“

Zahnarzt behandelt Patientin in Praxis
Urteil des BGH vom 07.04.2022, Az.: I ZR 217/20

Zahnärzte dürfen mit der Bezeichnung "Kinderzahnarztpraxis" auch dann werben, wenn sie nicht über besondere fachliche Kenntnisse der Kinderzahnheilkunde verfügen. Maßgeblich ist, dass die Zahnärzte in ihrer Praxis zahnärztliche Leistungen anbieten und darüber hinaus die Bereitschaft mitbringen, Kinder und die damit verbundenen besonderen emotionalen Bedürfnisse zu behandeln. Des Weiteren bedarf es zwar einer kindgerechten Praxiseinrichtung, nicht jedoch weiterer Fachkenntnisse, die ein normaler Zahnarzt nicht habe oder die erst im Rahmen einer umfassenden Weiterbildung, an deren Ende eine staatliche Prüfung steht, erworben werden müssten. Der Bundesgerichtshof führte weiter aus, dass der Begriff "Kinderzahnarztpraxis" den Bezug zu Kindern allein in der Praxisbezeichnung ausdrückt und kein personaler Bezug zum Arzt hergestellt wird.

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14. Dezember 2020

Wettbewerbswidriges Verhalten bei Krankenversicherungen

zwei Gesundheitskarten liegen übereinander
Urteil des OLG Dresden vom 09.10.2020, Az.: 14 U 807/20

Das OLG Dresden hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob es ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt, wenn Krankenversicherungen ihre Kunden zu einem Wechsel des Arztes drängen wollen. Da ein Schreiben mit dieser Absicht dazu geeignet sei, die freie Auswahl des Kunden zu beeinflussen, liegt ein Wettbewerbsverstoß durch ein wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden vor.

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