Auftragsbestätigung
Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 134/10
a) Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG erfasst auch die Ankündigung einer
fortlaufenden Lieferung von Waren, bei der eine unbestellte, aber als bestellt
dargestellte Ware zugesandt und, falls der Verbraucher nicht binnen einer
Frist widerspricht, deren Zusendung gegen Entgelt fortgesetzt wird. b) Das Zusenden unbestellter Ware stellt regelmäßig ebenso wie die
entsprechende Ankündigung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar.
Weiterlesena) Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG erfasst auch die Ankündigung einer
fortlaufenden Lieferung von Waren, bei der eine unbestellte, aber als bestellt
dargestellte Ware zugesandt und, falls der Verbraucher nicht binnen einer
Frist widerspricht, deren Zusendung gegen Entgelt fortgesetzt wird. b) Das Zusenden unbestellter Ware stellt regelmäßig ebenso wie die
entsprechende Ankündigung eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG dar.