Inhalte mit dem Schlagwort „Zeugenaussage“

02. September 2015

Mitgehörtes Telefonat ohne Einwilligung als Beweismittel unzulässig

Mann hält seine Hand ans Ohr und lauscht
Urteil des AG München vom 10.07.2014, Az.: 222 C 1187/14

Eine Zeugenaussage über ein Telefongespräch, welches ohne die Einwilligung des Gesprächspartners von einem Dritten (hier: dem Zeugen), mitgehört wurde, führt im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung zu einem Beweisverwertungsverbot, da ein solches Mithören das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners verletzt. Auch kann im Geschäftsverkehr nicht pauschal von einer konkludenten Einwilligung ausgegangen werden. Ein Telefongespräch kann daher grundsätzlich nur als Beweismittel zugelassen werden, wenn ein Hinweis über das Mithören erfolgt oder das Mithören zur Wahrung höherrangiger Interessen gerechtfertigt ist.

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04. September 2014

Aussage eines heimlichen Mithörers eines Telefonats vor Gericht unbeachtlich

Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 10.07.2014, Az.: 222 C 1187/14

Das heimliche Mithören eines Telefonats verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Eine darauf basierende Zeugenaussage ist vor Gericht daher nicht verwertbar. Das Mithören eines Telefonats kann gerechtfertigt sein, wenn höherrangige Interessen gewahrt werden sollen. Nicht ausreichend ist jedoch der alleinige Zweck, ein Beweismittel zu bekommen.

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26. März 2010

Zeugenaussage eines Kindes

Urteil des LG Hamburg vom 09.10.2009, Az.: 324 O 943/08 Einem Verlag ist es unter besonderen Umständen gestattet, Aussagen eines Kindes zu verwenden, das angeblich sexuell missbraucht worden ist. Grundsätzlich seien die Aussagen zwar geeignet, das betroffene Kind in seiner Intimsphäre zu verletzen. Jedoch überwog im vorliegenden Fall das öffentliche Berichterstattungsinteresse, da das Kind und seine Eltern von sich aus an die Presse gingen und gerade die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen  Hauptthema der Veröffentlichung ist.
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